kann man eine massnahme vom jobcenter ablehnen?

5 Antworten

Dir dürfte nichts passieren, wenn Du die Maßnahme ablehnst, da die Betreuung Deines Kindes nicht gesichert ist.

"Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass ...

3.

die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist;

..."

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html

peterschmid 
Beitragsersteller
 29.10.2013, 10:29

ok danke hab morgen einen termin

Bis die Tochter 3 ist, kannst du JEDE Maßnahme ablehnen und brauchst der Vermittlung überhaupt nicht zur Verfügung stehen, sondern kannst dich auf die Erziehungszeit berufen.

Setzt dein Vermittler dich unter Druck . z.B. in einer Eingliederungsvereinbarung - , Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerde.

Erst wenn die Tochter das dritte Lebensjahr vollendet hat, musst du der Vermittlung insoweit zur Verfügung stehen, wie die Kinderbetreuung sichergestellt ist.
Und Kinderbetreuung bedeutet fachlich qualifizierte Betreuung; also nix mit Verwandten, Nachbarn, Freunden ....

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

Hab so was schon öfter hier gelesen. So wie sich da wiederholt las, versuchts Amt immer wieder, einem da dann ne mangelnde Mitwirkung zu unterstellen.. und kommt damit letztendlich nicht durch, wenn derjenige eben keine Kinderbetreuung sicherstellen kann.

Bis dein Kind 3 ist darf man dich in keine Maßnahme stecken. Wenn man das versucht verweigere es und sollte dann eine Sanktion angedroht werden geh mit einem Beratungshilfeschein zum Anwalt.

Hab es selbst durch ;)