Steht in einer Anzeige die Adresse des Opfers?
Ich werde gestalkt und habe diese Person bei der Polizei angezeigt. Die Person die ich angezeigt habe, wird schriftlich benachrichtigt. Steht in dieser Benachrichtigung nur von wem er angezeigt wurde, also mein Name, oder auch meine komplette Anschrift?
6 Antworten
Nicht in seiner Vorladung zur Anhörung, aber in der Akte, die sein Verteidiger und in bestimmten Fällen auch er, einsehen darf.
Unsinn. Ganz so dämlich ist die Polizei dann auch wieder nicht.
Wobei er bei einem Stalkingvorwurf nicht viel Phantasie brauchen wird, um zu wissen, wer ihn da angezeigt hat. Aber gerade bei Stalking wird die Polizei nicht so bescheuert sein, dem Stalker die neue Adresse seines Opfers zu schreiben.
Das hat mit "dämlich sein" nichts zu tun. Die Adresse und der Name des Anzeigenden sind in der Akte sichtbar, auch für den Beschuldigten.
nein , Dateinschutz
Bedanke dich nicht, denn es stimmt nicht.
Ok
Falsch! Und dafür bekommst du noch ein Hilfreich.
So ist es immer! Der, der sagt, was der FS hören will, kriegt die Blumen. Ob er recht hat, ist völlig egal!
Bei der Anzeige wird deine Name und Adresse aufgenommen. Diese Angaben kommen zu der Ermittlungsakte, die der Anwalt und der Beschuldigte selbst nach Antrag einsehen kann. Soweit ich weiß, steht in der Nachricht, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, keine Adresse des Anzeigenden.
Es ist eines der Merkmale des deutschen Rechtssystems, dass man nicht anonym bleibt. Ansonsten könnte ja jeder jeden ungestraft denunzieren. und spätestens bei einer Verhandlung, wenn du als Zeuge geladen bist, sieht dich der Beschuldigte.
Ich denke ja, da es ja eine Anschuldigung ist und er ein Recht auf rechtliches Gehör hat und dazu wissen, muss, wer und wo und wie da irgendwas passiert sein soll und dazu seine Sichtweise angeben muss.
Aussage gegen Aussage. Du brauchst Zeugen.
Dazu bedarf es aber nicht der Wohnanschrift.
Danke. 😁