Kann ich eine Anzeige mit 13 bekommen?
Hallo ich (13) habe vor ein paar Wochen geklaut und wurde erwischt und bereue es zutiefst. Der Supermarktbesitzer hat mir Lebenslanges Hausverbot gegeben und hat gesagt wenn ich reingehe bekomme ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch eine Anzeige und ich wollte jetzt wissen ob ich wenn ich in den Supermarkt gehe eine Anzeige bekommen kann obwohl ich ja noch nicht Strafmündig bin.
PS: Gibt es eine Möglichkeit dass Hausverbot ein bisschen zu entschärfen (also auf 5 Jahre oder so). Wenn ja sagt es mir bitte.
7 Antworten
Strafrechtlich ist man zwar altersbedingt noch schuldunfähig - aber eine Anzeige ist dennoch möglich. Dh man handelt tatbestandsmässig und rechtswidrig (Hausverbot ist ausgesprochen, dagegen wird verstoßen) aber bei der Schuld endet die Prüfung des Juristen.
Natürlich kannst Du angezeigt werden, allerdings gibt es kein Strafverfahren, weil Du formell nicht strafmündig bist.
Allerdings wird dann die Angelegenheit dem Jugendamt übergeben und das muß nicht besser sein
Auch wenn du noch nicht strafmündig bist, kannst du eine Anzeige bekommen. Aber nicht direkt bestraft werden. Aber die Sache wird aktenkundig bei Polizei und Jugendamt. Auch nicht toll.
und nein, wenn der Inhaber des Ladens bzw der Geschäftsführer nicht will, dass du jemals wieder seinen Laden betrittst, dann wird das auch nichts.
Aber die Sache wird aktenkundig bei Polizei
Woher kommt eigentlich immer dieser Trugschluß? Die Polizei führt keine Register, lediglich hausinterne Informationen für die lokal zuständigen Beamten, damit die ihre Pappenheimer kennen und Meldebücher. Das einzige Strafregister, das geführt wird ist das Bundeszentralregister, und das hat nichts mit der Polizei zu tun, sondern wird vom Bundesamt für Justiz verwaltet.
Ne geht nicht erst ab 14
Doch, das geht schon, grundsätzlich können auch schuldunfähige Personen unter 14 Jahren "angezeigt" werden. Bringt aber strafrechtlich gar nichts, das wird eingestellt, aber geht dann unter Umständen weiter in Richtung Jugendamt. Das kommt auf die Schwere der Straftat an.
Ich würde dich entschärfen, auf jeden Fall. Am Kragen packen und rauswerfen. § 858 BGB, Verbotene Eigenmacht. "Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren." Da braucht es keinen Strafantrag für.
Nein, keine Angst, Jugendsünden soll man nicht zu hart bewerten. Ich wollte dir nur mal aufzeigen das es auch andere rechtliche Möglichkeiten außer einem Strafantrag gibt. Laß etwas Zeit ins Land gehen und geh solange wo anders kl..ähhh einkaufen.
Du kannst eine Anzeige bekommen. Da du unter 14 bist müssen deine Eltern/Erziehungsberechtigten dafür aufkommen.
Lg:Firelox_de
Das ist absoluter Quatsch, Eltern haften nicht für ihre Kinder und schon gar nicht bei Straftaten, da haftet immer der Täter. Sippenhaft gibt es meines Wissens nach in Deutschland nicht.
und das mit dem entschärfen von dem Hausverbot
und das mit dem entschärfen