Kann man ein Familienerbstück bei einer Scheidung zurück fordern?
4 Antworten
Das Erbstück bleibt stets Alleineigentum des Erben, auch in einer Ehe, die zum Zeitpunkt des Erbes Bestand hatte.
Zunächstmal haben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft getrennte Vermögen. Das bedeutet, das sich durch die Ehe die Eigentumsverhältnisse nicht ändern. Der Eigentümer kann sein Eigentum natürlich herausverlangen.
Ein Eigentumsübergang kommt z.B. in Betracht, wenn das Familenerbstück den anderen Ehegatten geschenkt wurde.
Im Extremfall muß die Herausgabe gerichtlich eingeklagt werden. Dabei muß der Eigentümer sein Eigentum nachweisen, der Erbe muß also nachweisen, z.B. durch Zeugen, das das Stück im vor der Ehe gehört hat, oder er es geerbt hat. Umgekehrt muß ein eventuell beschenkter nachweisen, das tatsächlich eine Schenkung stattgefunden hat.
Wenn du es in die Ehe eingebracht hast, gehört es sowieso dir. Die gesetzliche Regelung ist eine Zugewinngemeinschaft, keine Gütergemeinschaft.
Das heißt, nur das, was ihr während der Ehe erworben habt, gehört euch beiden gemeinsam.
Nein geschenkt ist normalerweise geschenkt. Kannst natürlich vor Gericht ziehen und schauen was bei rum kommt. Aber Erwachsene Menschen würden denke ich erst einmal miteinander reden..
Mit ihm geht das leider nicht. Geht auch um die Ehe meiner Mutter. Er ist der Meinung das er ihm gehört, und weigert sich strikt. Kann man also nicht reden..