Tote Person im Grundbuch mit eingetragen. Erben die Erben der toten Personen mit?
Hallo,
leider ist vor einigen Wochen mein Opa verstorben. Mein Onkel (Sohn von meinem Opa, Bruder meiner Mutter) ist bereits seit 3 Jahren tot. Damals haben wir schon genug Probleme mit dem ekligsten Menschen, den ich je kennenlernen durfte gekriegt, naja wie auch immer... kommen wir zu meiner Frage.
Mein Onkel ist wie gesagt vor 3 Jahren gestorben, er hat in seinem Testament eine nicht Verwandte, sozusagen fremde Person eingetragen. Nach dem mein Onkel schließlich an Krebs verstorben war hat der fremde Mann sein Geld usw. geerbt. War ja auch in Ordnung.
Nun ist mein Opa ebenfalls verstorben. Meine Mutter und mein Onkel sind aber beide im Grundbuch für das Haus eingetragen, außerdem gibt es ein Bausparvertrag, der ebenfalls nur für meinen Onkel gedacht war. Ist wie gesagt nur im Grundbuch so eingetragen, im Testament steht nichts weiter bzw. gibt es nicht! Ist das dann sozusagen als formaler Fehler anzusehen, dass mein Onkel da noch mit drin steht? Ihn gibt es blöd gesagt ja gar nicht mehr. Eine Testament, dass der fremde Mann bereits alles von meinem Onkel geerbt hat liegt vor.
Kann in einem solchen Fall eine fremde Person mit am Haus oder Bausparvertrag erben? Oder steht alles was meinem Opa gehört hat allein meiner Mutter zu? Sie ist die einzig übrig gebliebende nahe Verwandte. Bitte wirklich nur antworten wer Ahnung hat.
Liebe Grüße und danke schon mal. Marvin :)