Kann man die Volljährigkeit auf 21 erhöhen?

8 Antworten

Die Volljährigkeit ist gesetzlich festgeschrieben. Im Endeffekt ist für U18 aber - vereinfacht ausgedrückt - eine Betreuung vorgesehen. Mit der Volljährigkeit dreht sich nur die Beweislast um. Deine Eltern müssten also einen ausreichenden Grund nennen, warum Du einen Betreuer benötigst. Das hinschmeissen der Ausbildung würde da eher nicht reichen.

Aber sehe nicht nur die rechtliche Seite. Habe einen Plan und lasse den durch erfahrene Dritte bewerten ... wenn deine Eltern da wegfallen,  ggf. andere Verwandte oder Beratungen (z. B. bei der AWO) wahrnehmen.

Sexylisa1234 
Beitragsersteller
 24.03.2017, 10:03

Ich hatte ja vor mit 18 zu meinem Freund zu ziehen in die Schweiz ich sag mal so meine Eltern halten davon nicht viel da er aus einem anderen Land kommt das sie deswegen irgendetwas sagen. 

Nein das geht nicht!

§ 2

Eintritt der Volljährigkeit

Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.

 

YoshiMario  24.03.2017, 10:06

Genau, und deine Eltern können ja kein neues Gesetz erlassen :)

Da Deine Eltern keine gesetzgebende Funktion haben dürfte für sie die Absicht, den § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern, ein unerfüllter Traum bleiben.

GoodFella2306  24.03.2017, 10:29

Da Deine Eltern keine gesetzgebende Funktion haben [...]

Sehr ansprechende Formulierung! :D

Schnoofy  24.03.2017, 10:32
@GoodFella2306

Danke, ich fasse das Lob als Ansporn auf.

Ab 21 bist du lediglich voll Strafmündig und kriegst für alles die richtige Konsequenz.

Nein, das geht so nicht. Allerdings können junge Straftäter bis 21 Jahre noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Und früher (bis in die 70er Jahre) lag die Volljährigkeit noch bei 21 Jahren.