Vorzeitige Volljährigkeit beantragen?
Hallo,
Ich hoffe ihr könnt mir mit folgendem weiterhelfen:
Ich werde erst im folgendem Monat 17, das heißt noch ein Jährchen von der Volljährigkeit entfernt und kann so gut wie gar nichts selbst tuen.
Das Problem hierbei sind meine Eltern. Sie möchten das ich lebe wie sie es für richtig halten. Ich möchte mein Abitur machen und danach an einer Kunstakademie Architektur studieren, aber meine Eltern wollen mich (und sind gerade dabei) mich von der Schule zu nehmen da ich die 10. Klasse beendet habe. Sie lassen überhaupt nicht mit sich reden und lassen mir keine Möglichkeiten obwohl ich Studieren möchte zwingen sie mich eine Ausbildung zu machen.
Ich kann mich zwar quer stellen und keine machen, aber dann habe ich gar nichts, kein Abi kein 'guten' Abschluss und muss erst warten bis ich 18 werde um mein Abitur zu machen das bis dorthin in meinem Ort auf G9 umgestellt wird und ich dann bis ich 21 bin und ohne Geld da sitze...
Daher bitte ich euch um Antworten, und Auskünfte ob ich meine vorzeitige Volljährigkeit beantragen kann.
Vielen Dank im voraus.
6 Antworten
Du hast die Möglichkeit, wenn etwa Deine Lehrer nicht in Deinem Sinne auf Deine Eltern einwirken können, das Jugendamt um Hilfe zu ersuchen. Das Jugendamt wird dann versuchen zu vermitteln. Gelingt das nicht, kann das Jugendamt für Dich beim Familiengericht eine Pfleger bestellen.
Die elterliche Sorge erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten des Kindes, für die ein Pfleger bestellt ist. Das sind dann Deine Eltern außen vor.
Stelle ich mir aber als eine komplizierte familiäre Situation/Zusammenleben vor.
Das ginge eventuell über die Jugendhilfe-Schiene. Mit Sorgerechts-Entzug, wohnen in einer Einrichtung der Jugendhilfe... Gerichtsprozess...
Ich finde nicht, dass Eltern ein Recht haben, Dir das Abi zu verwehren.
Das nicht, aber du kannst beim Familiengericht beantragen, dass das Jugendamt die Sorge für den Bereich Schule und Ausbildung übertragen bekommt. Wende dich ans Jugendamt. Die wissen, wie das geht. Wenn deine Noten gut sind, wird man dir helfen, Abi zu machen.
Genau DAS tue ! Der Beste Rat hier !
Man kann nicht vor seinem 18. Geburtstag volljährig werden.
Was du aber tun kannst: Zum Jugendamt gehen dass die dir helfen, zum Beispiel mit deinen Eltern reden.
Oder aber du gehst den ganz harten Schritt und verklagst sie. Dass du dein Abi machen darfst. Stellen sie sich weiter stur, kann der Bereich der Ausbildungssorge auf das Jugendamt übertragen werden.Und dann entscheiden die dass du dein Abi machen darfst.
Ja, aber wenn es nurm um 'Schule geht, ist das was anderes. Da kann die Sorge für Schule und Ausbildung auf das Jugendamt übertragen werden, da wird man nicht komplett für volljährg erklärt. Bei Heirat geht ja auch die Unterhaltspflicht auf den (volljährigen) Ehemann über, da ist das was anderes. Und Erziehungspflichten stehen bei verheirateten Kindern nicht mehr an.
Das ist Unsinn. Wenn die Geschichte stimmt, wurde lediglich eine Ausnahme bei der Ehemündigkeit gemäß § 1303 II BGB a.F. gemacht. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Minderjährige nun als Volljährig gilt. Eine "vorzeitige Erklärung der Volljährigkeit" ist in Deutschland nicht möglich.
Stimmt, da gebe ich Dir natürlich Recht. Mein Enkel war ein Frühchen, er wurde drei Wochen nach der Volljährigkeit und Heirat geboren :-))) Meine Kleine ist nun 12 Jahre schon verheiratet mit dem damals 19jährigen und hat drei Kinder mit ihm.
Du kannst nicht vorzeitig deine Volljährigkeit beantragen, aber du kannst zum Jugendamt gehen und um Hilfe bitten. Genauso kannst du deine Lehrer fragen, ob sie mit deinen Eltern sprechen würden
Doch, man kann sehr wohl auf Antrag sogar ab dem 16 Geburtstag. Das entscheidet ein Richter. Eine meiner Töchter hat mit noch 17 geheiratet, mit meinem Einverständnis und wurde mit 17 für volljährig erklärt auf dem Amtsgericht.