Mit 18 oder 21 als Autist volljährig mit GdB 50?
Guten Abend Meine Eltern meinten, dass ich meine gesetzliche Volljährigkeit erst mit 21 erreichen würde. Stimmt das? Wenn ja, könnte ich etwas dagegen tun, zum Beispiel in Form von einem staatlichen Gutachten zu meiner geistigen Reife, das ich in der Lage sei, mein Leben ohne Hilfe von aussen auf die Reihe zu bekommen? Und stimmt es auch, dass mein Psychologe mir einfach mit einem Gutachten einen Sachwalter aufzwingen kann? Ich bedanke mich im Vorraus für eure Antworten
6 Antworten
Ich hätte gerne mal eine Quellenangabe zur Behauptung deiner Eltern.
Jeder in Deutschland, ob behindert oder nicht, ist mit 18 volljährig.
Danke fürs Sternchen :)
Ja - mit der Volljährigkeit endet auch die Aufsichtspflicht der Eltern.
und die Mündigkeit wird dann auch erreicht?
Mündigkeit hat nichts mit Volljährigkeit zu tun:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit#.C3.96sterreich
(...)
Im österreichischen Recht ist die Volljährigkeit von der
Mündigkeit
(hier ist insbesondere auch die Strafmündigkeit gemeint
[5]) zu unterscheiden. Diese erreichen Minderjährige in Österreich gemäß
§ 21
Abs. 2 ABGB mit 14 Jahren.
(...)
ich wohne in Österreich
Ich denke, dass das auch für Österreich gilt.
Deine Eltern sollen ihre Behauptung belegen.
Also soviel ich weiß ( und das weiß ich), werden Menschen mit geistiger Behinderung mit 18 Jahren genauso wie alle anderen Menschen volljährig.
Und Menschen mit Autismusspektrumstörung unterliegen ebenfalls dem gleichen Gesetz wie alle anderen Menschen.
Da gibt es keine Ausnahme.
Ab 18 kann eine gesetzliche Betreuung veranlasst werden.
Deine Eltern sollten das jedoch mindestens 3 Monate vor deinem Geburtstag veranlassen.
Sonst bist du bereits 18 und kannst das ablehnen.
Es sei denn du kommst in den Bereichen Beruf, Finanzen, Wohnen, etc...
nicht alleine klar.
Wenn du zum Beispiel keinen Bock auf tägliche Körperpflege hast und immer das gleiche anziehst, dann wäre das ein dickes Problem.
Also eine gesetzliche Betreuung kann sinnvoll sein.
Das geschriebene bezieht sich auf Deutschland.
Hallo Scheremy,
mit 18 Jahren bist Du volljährig, wie auch jeder andere Mensch. Du kannst Alkohol kaufen, Deinen Führerschein machen (außer Motorik, Wahrnehmung lässt es nicht zu... was dann aber nicht im Alter liegt), Du kannst in Veranstaltungen ab 18 Jahre rein und so weiter. Auch der GDB sagt darüber nichts aus.
Der GDB ist lediglich wichtig für das Kindergeld (nach dem 25. Lebensjahr) und jeder Mensch ist bis zum 21. Lebensjahr noch dem "Jugendamt" zugeordnet. Also das Jugendamt ist für Menschen bis zum 21. Lebensjahr höchstens 'verantwortlich'. Und wenn Du etwas *angestellt* hast (es zu einem gerichtlichen Verhandlung kommt), so kann auch noch überprüft werden, ob nach "Jugendstrafmaß" oder nach "Erwachsenemstrafmaß" verurteilt werden sollte. Auch das ist bei jedem Menschen in der Zeitspanne wohl so.)
Vielleicht kommt daher die Aussage, dass die *tatsächliche Volljährigkeit* erst zum 21. Lebensjahr beginnt, wegen der Einstufung des Jugendamt(e)s. Was aber bei allen Menschen so ist.
Wenn du außer Asperger-Syndrom nichts hast - also keine geistige Behinderung oder sowas - dann bist du mit 18 volljährig.
Nur wenn deine Eltern nachweisen können, dass du dein Leben nicht alleine geregelt bekommst, können sie eine gesetzliche Betreuung beantragen. Dafür brauchen sie ein Gutachten.
Wenn ein Psychologe dir einen Sachverwalter aufzwingt, dich also entmündigt, dann kannst du dagegen klagen. Die endgültige Entscheidung liegt dann beim Richter, der weitere Gutachten von anderen Psychologen anfordern wird.
und gilt das auch in Österreich?
Naja, ich hätte auch noch leichtes ADHS
ADHS macht dich weder unmündig noch lebensunfähig.
Hmm, eigentlich ist man mit 18 volljährig, auch als Aspie... es sei denn, man wird entmündigt, und das will ich mal nicht hoffen, dass deine Eltern das vorhaben... Ich könnte mir aber vorstellen, dass man sowas nicht einfach so machen kann, dafür braucht es (hoffentlich) triftige Gründe.
ich habe mich falsch ausgedrückt, ich meinte nicht Mündigkeit sondern ob dann die Aufsichtspflicht von meinen Eltern auch endet