Mit 18 in einen Club der ab 21 ist?
Habe gerade eine Diskussion mit meinem Bruder. Der sagt, dass es durchaus in Deutschland Clubs und Bars gibt, die den Zutritt erst ab 21 gestatten und an diese Vorschrift ist sich auch zu halten.
Ich bin der Meinung, da man in Deutschland mit 18 die fast komplett uneingeschränkte Volljährigkeit erreicht hat, und da damit auch der Zutritt in Clubs gestattet ist, hat man rein rechtlich gesehen ein Anrecht darauf, mit 18 in Bars zu gehen, die diese Bars ab 21 zulassen.
9 Antworten
Nein. 21 bleibt 21. 18 bleibt auch 18. Wenn z.B ein Film ab 21 ist,dann ist er ab 21,fertig.
Ich weiß,war ja nur ein Beispiel.
Es gibt meines Wissens auch keine Clubs ab 21...
Es gibt meines Wissens
Tschaa, man kann/muß ja nicht alles wissen.
Beispiel:
Im QU Club erwartet euch Black, RnB und House Musik. Eine tolle Location mitten in Freiburg die zum ausgelassenen Feiern einlädt. Im Lounge Bereich kann man in angenehmer Atmosphäre unterschiedlichste Cocktails und Longdrinks genießen. Einlass ist im QU Club ab 23 Jahren.
Das Karma liegt mitten in Freiburg und bietet sowohl eine Bar, als auch einen Club. Im Club wird vor allem auf House Musik und die aktuellen Charts getanzt und gefeiert. Ein separater Raum bietet Electro-Fans was sie sich wünschen. In der Bar kann man in entspannter Atmosphäre Cocktails trinken. Einlass im Club ist hier ab 21 Jahren.
Im Great Räng Teng Teng, einer Kellerbar in der Freiburger Innenstadt, gibt es von Donnerstag bis Freitag wechselnde Kneipen DJs. Hier findet man an allen Ecken Kicker und Flipper, was der Kneipe ein sehr cooles Ambiente verleiht. Geöffnet hat die Kneipe jeden Tag, außer Sonntag. Ab und an gibt es verschiedenste Veranstaltungen. Einlass ist ab 21 Jahren.
http://freiburg.stadtbesten.de/besten-liste/die-besten-freiburger-clubs/
Die Liste ließe sich problemlos auf andere Städte erweitern.
hat man rein rechtlich gesehen ein Anrecht darauf
Und ich habe das Hausrecht und somit rein rechtlich gesehen die Möglichkeit, jeden vor der Tür stehen zu lassen, den ich nicht reinlassen will.
Im Gegensatz zu allen anderen hier, halte ich das für einen Verstoss gegen das AGG und somit für unzulässig. Im Übrigen tun das die Rechtsgelehrten auch.
Das sehe ich vollkommen anders.
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung (1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
- 1.
- der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,
- 2.
- dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt,
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html#BJNR189710006BJNG000700000
Die "Älteren" sollen sich ohne "Kinder" ausleben können.
Welchen sachlichen Grund möchtest du denn hier anführen? Mit Intimsphäre hat das ja nun so gar nichts zu tun. Zumindest nicht, wenn du nicht auf einen Gangbang abstellst. Wir wollen keine Jüngeren ist auch kein sachlicher Grund.
Ich verstehe dein Problem. Ich darf mit 29 auch noch nicht auf Ü30-Partys gehen. :(((
Der Betreiber hat das Hausrecht und macht die Regeln. Wenn er dich nicht in seinem Laden haben will (aus welchen Gründen auch immer), dann hast du darauf auch keinen rechtlichen Anspruch.
Gibt selten bars ab 21
Aber zum Glück gibt's in Deutschland keine Filme ab 21... ;)