Hallo, ich möchte als Betroffener an der Widerspruchsausschusssitzung bei der BG Bau teilnehmen. Das ist normal nicht vorgesehen. Wie kann ich das erreichen?
4 Antworten
Schau in die Satzung.Es könnte sein,das diese Sitzung nicht öffentlich ist.
Dann warte die Entscheidung ab.Du hast das Recht an die Entscheider Dich schriftlich zu wenden.Wenn Du das getan hast,nach Aktenlage entschieden wird,hast Du das Recht etwas nachzuschieben.
Ob das dann in die Entscheidung einfließt oder nicht,kannst Du nicht beeinflussen oder durchsetzen.
Ist die Entscheidung gefallen,kannst Du diese überprüfen lassen und ggf.Klage erheben.
Hoi.
Tatsächlich sind die Sitzungen nicht öffentlich, siehe die Satzung der BG Bau.
Aber: du kann einen Antrag auf Teilnahme an der Sitzung stellen. In Einzelfällen wurden diesen Anträgen stattgegeben, weil die Ausschußmitglieder deutlich machen wollten, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Es kommt stark darauf an, wie du deinen Widerspruch begründest hast(auch von der Tonlage her). Geht es nur um allgemeine Fragen zum Beitragsbescheid, Mindestbeitrag, Vorschüssen wirst du wohl keinen Erfolg haben.
Falls man ablehnt, findest du vor dem Sozialgericht rechtliches Gehör und der Richter kann dir auch noch das eine oder andere erklären.
Ciao
Loki
Gar nicht. Das ist keine Gerichtsverhandlung, sondern ein Widerspruchsverfahren. Wenn du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist, kannst du dagegen klagen. Vor Gericht darfst du dann deine Interessen direkt vertreten.
Diese Sitzungen von Widerspruchsausschüssen sind nicht öffentlich! Aber ich bin kein Besucher, sondern Beteiligter. Genau genommen sogar die Hauptperson!
Wie Du schon schreibst: Dies ist nicht vorgesehen.
Der Widerspruchsausschuss entscheidet nach Aktenlage, ohne Dich anzuhören.
Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst Du gegen entsprechenden Bescheid dann Klagen.
Vor Gericht wirst Du dann gehört.