Arbeitskleidung Erzieherin steuerlich absetzbar?

9 Antworten

Erzieher ist kein Beruf, in dem es eine typische Arbeitsbekleidung gibt. Typische Berufsbe-kleidung gibt es beispielsweise bei Köchen, Dachdeckern oder Ärzten. Diese können dann ihre Berufsbekleidung steuerlich geltend machen, in der Regel jedoch nicht ein Erzieher. Es besteht aber die Möglichkeit, hier eine Pauschale von 100 € anzusetzen, die von den meisten Finanzämtern anerkannt wird. Schaust Du dazu auch hier: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0069.htm

nein, werden sie nicht akzeptieren

vielleicht aber doch, als werbungskosten, versuche es halt

Wenn besondere Arbeitskleidung für den Job unentbehrlich ist (Sportkleidung - Sportlehrer), kann sie bei den Werbungskosten angesetzt werden.

Sie muss das erklären können: Besondere Eignung gerade dieser Bekleidung für den Job - nur im Job getragen...

Dazu kommt dann auch das Waschen dieser Berufskleidung (jede Woche 2 Maschinen 40/60 Grad... - pro Waschgang auch etwa 3-4 Euro)

Wenn sie nicht pflicht ist nicht.

Nein. Irgendwas muss sie sowieso anziehen, ob sie arbeitet oder nicht. Es gibt in dem Kindergarten keine Vorschriften, eine bestimmte Uniform zu tragen. Und wahrscheinlich hat sie nicht einmal eine Weisung vorzuweisen, auf den Knien herumzukrabbeln. Keine Chance auf Absetzen der Kleidungskosten.