BG Bau kosten?
Ich habe mit einem Bauträger gebaut und nachdem ich jetzt fertig bin, will die Bg Bau 4.000€ von mir haben, da ich auch z.B Elektrik und Sanitär selber gemacht hatte zum größten Teil. Die BG bau hat mir im Laufe der Zeit öfter einen Brief geschickt das wir das die Stunden usw nachweisen sollen.. wir hatten das natürlich vergessen. jetzt wurde es halt auf die 4.000€ geschätzt . Und ein Bußgeld kommt auf mich zu, kann mich aber noch äußern dazu,da ist noch ein Anhörungsbogen dabei.eventuell hab ich ja noch eine Chance wenn ich jetzt noch die Auskunft mache?kennt sich jemand aus? ob ich noch die Stunden nachreichen kann? Was muss ich da rein schreiben, sodass ich nicht so hohe Kosten habe?
5 Antworten
BG Bau nicht zu beantworten ist nicht gut.
Generell: BG Bau ist für Versucherung von Bauhelfern von dir, die Privat helfen. Du und dein Ehepartner/in müssen nicht in BG Bau einzahlen.
Die sind bekannt dafür da gerne mal was zu schätzen. Melde dich zügigst, leg genau da, wer was gemacht hat, und das nur du und dein Mann / Frau gearbeitet hat (außer natürlich die normalen Handwerker).
Ihr müsst auch darlegen, dass die Arbeit die ihr erledigt habt, auch alleine zu erledigen ist. BG Bau behauptet gerne, dass z.B. gewisse Arbeiten vom Umfang nicht alleine machbar wären. Aber letztlich müssten die das Nachweisen.
Schon mal gegoogelt???
https://www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/beitrag-fuer-private-bauvorhaben/
Wenn Sie ein privates Bauvorhaben starten, müssen Sie das der BG BAU binnen einer Woche melden. Dazu füllen Sie bitte die Bauherrenauskunft online aus.
Du hättest mal besser die Briefe genau gelesen und die erforderlichen Angaben gemacht.
Spätestens jetzt wird es Zeit. Wenn Du dem Bescheid nicht widersprichst wird er wirksam. Also den Rechtsbehelf lesen und entsprechend handeln.
Evtl. auch einfach mal die vermutlich angegebene Nummer anrufen, Entschuldigen und nachfragen, wie man die Kuh am Besten vom Eis bekommt.
Und natürlich die Stundenmeldungen und geforderten Informationen, wer bestimmte Gewerke ausgeführt hat wahrheitsgemäß abgeben. Und dabei wirklich bei der Wahrheit bleiben, denn die sind nicht blöd und wissen auch, wie lange man für die entsprechenden Gewerke braucht.
Bezahle doch einfach, und alles ist gut.
Es war bisher für Dich gar nicht wichtig, warum sollte es jetzt plötzlich anders sein?
Ging doch bisher auch nur ums Geld.
Und was der Bauherr darf oder machen kann, steht doch im Bescheid.
Für die gesetzliche Unfallversicherung Deiner Bauhelfer.
hatte keine bauhelfer.
Da Du Deinen Meldepflichten nicht nachgekommen bist, kann das die BG nicht wissen und muss daher davon ausgehen, dass Du welche hattest. Und hat Dich geschätzt.
Hat Dir wirklich nie ein Freund oder Verwandter geholfen?
nein. vielleicht insgesamt 6 Tage ein couseng
Also ja.
Du hattest mit Deinem Cousin einen Bauhelfer. Punkt.
Und dessen Stunden hättest Du melden und dafür Versicherungsbeiträg zahlen müssen. Ganz einfach.
bin jez am arsch oder komm ich da noch raus?
Wie wäre es jetzt einfach mal mit lesen. Z. B. meine Antwort, die ich Dir hiergegeben habe. Und die Briefe der BG.
Bei Eigenleistung musst du kein Mitglied in der Berufsgenossenschaft sein. Hast du Angestellt ist das Pflicht.
Sind Sie denn Mitglied in der BG?
Aber deine Helfer mußt du versichern... :-((
Das ist hier alles unerheblich. Denn für Bauherren gelten besondere Regelungen.
ne bin kein mitglied eigentlich . habe vieles selber gemacht. habe keine angestellten
Dann so an die BG weiter leiten, die wollten mich als Einmann-Betrieb auch immer verpflichten, bin jetzt seit fast 20 Jahren da raus obwohl das angeblich nicht geht, nicht bezahlen! Mit einem Schriftstück das Sie kein BG Mitglied sind an den Absender zurück oder ein Beratungsgespräch bei einem entsprechenden Fachanwalt, lohnt sich bei der Forderung alle male
Ganz schlechter Rat.
Ich bin als Ein-Mann Betrieb nicht verpflichtet bei der BG Mitglied zu sein, mehr wollte ich nicht sagen. Und das ist Fakt, auch wenn die BG was anderes behauptet
Auch das ist falsch.
Jedes gewerbliche Unternehmen ist Pflichtmitglied bei der zuständigen BG. Das ergibt sich aus § 121 SGB Vll.
Wenn Du keine Mitarbeiter hast, dann musst Du (seit dem Wegfall der Unternehmerpflichtversicherung) nur keine Beiträge zahlen, da es in Deinem Unternehmen keine Versicherten gibt.
ich soll 4.000€ zahlen. für was denn