Kann man den Kabelanschluss bei einer Wohnungsgesellschaft kündigen?
Mir wurde gesagt das dass nicht geht, im Mietvertrag wird nicht weiter auf das Thema Kabelanschluss eingegangen.
Wie ist die Rechtslage?
7 Antworten
Wenn du vom Hauseigentümer Kabelfernsehen über die Mietnebenkosten bereit gestellt bekommst, dann hast du keinen Vertrag mit dem Kabelanbieter, den du kündigen könntest. Einzig der Vermieter hat einen Vertrag mit dem Kabelanbieter für das ganze Haus.
Wird im Mietvertrag nicht auf das Thema Kabelfernsehen eingegangen aber trotzdem Kabelfernsehen abgerechnet, könntest du höchstens gegenüber dem Vermieter argumentieren, dass du den Anteil für das Kabelfernsehen nicht bezahlen möchtest, weil dazu vertraglich nichts vereinbart sei. Das wird der Vermieter aber dann wahrscheinlich anders sehen und könnte einen Streit provozieren. Und dann braucht es im Zweifel teure Juristen, die dann feststellen müssen, wer im Recht ist.
okay das werde ich mal probieren !
Unsinn...
Es gibt aber keinen vernünftigen Grund, warum der VM das machen sollte. Es erhöhren sich dadurch evtl. auch die Kosten für die anderen Nutzer. Denn die Abrechnung des einzelnen Anschlusses richtet sich nach Gesamtanzahl der Anschlüsse. Hier sind hohe Rabatte drin. Wenn der Anschluss Gegenstand der vermieteten Sache ist, hat der Mieter keine Möglichkeit der Kündigung. Im Übrigen entscheidet der VM wer an seinem Gebäude etwas installieren oder in die Kabelnetzebene 4 einspeisen darf, sofern er diese weder verkauft, noch vermietet hat (an einen Kabelnetzbetreiber). MfG
Nein, dieser ist Bestandteil der Mietsache, daher geht das nur als Änderung im gegenseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung des gesamten Mietvertrags...
Quark
wie quark? wat den nu die Rechtslage ?
So wie geschrieben...
Der Antwort ist zuzustimmen. Hat der Vermieter einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen und werden diese Kosten über die BK abgerechnet, kann der Mieter den Anschluss nicht kündigen. Denn der Mieter steht in keinem Vertragsverhältnis zum Kabelanbieter. Im MV wird der Kabelnetzanbieter eigentl. nicht erwähnt. Nur z.B. Breitbandkabelanschluss od. Geminschaftsantennenanlage zur Nutzung zur Verfügung gestellt. MfG
Sofern der Kabelanschluss nicht Bestandteil des MV ist, auch nicht in den Nebenkosten, kann ein solcher Vertarg durchaus gekündigt werden, aber der Mieter hat ggf. keinen Anspruch darauf sich eine Satellitenanlage, da mit aussenliegender Schüssel anzubringen.
steht der kabelanschluss nicht im mietvertrag, du musst aber extra dafür bezahlen, dann sollte das recht bestehen, ihn zu kündigen. stellt sich an der stelle nur die frage, wie man dann fernsehn will, wenn überhaupt.
zur montage einer sateltienschüssel bedarf es der zustimmung des vermieters, dass der die erteilen wird, ist aber eher unwarscheinlich. sonst blieben noch dvb-t (nur wenige programme nicht in HD) oder fernsehn über die telefonleitung z.b. T-Home
lg, Anna
Du kannst dem Vermieter mitteilen, dass du den Kabelanschluss nicht mehr nutzen willst, dies muss der dann an denAnbieter weiterleiten und dein Anschluss wird gesperrt. Habe ich so bei Unitymedia für einige meiner Mieter gemacht.
Das muss aber niemand machen, weder der Vermieter noch der Kabelanbieter. Und die Frage war, ob dieser GEKÜNDIGT werden kann, und nicht, ob dies einvernehmlich geändert werden kann. Und gekündigt werden kann er eben nicht...
Klar kann der Mieter den Kabelanschluss kündigen, ich habe es selbst mit 3 Mietern von mir so gemacht.
Eine Kündigung wäre ein einseitiges Rechtsgeschäft, da bräuchtest Du als Vermieter gar nichts "machen". Wenn Du das mit Deinen Mietern so "gemacht" hast, hast Du dem zugestimmt und es handelt sich somit um eine einvernehmliche Vertragsänderung und nicht um eine Kündigung, auch wenn das vielleicht über dem Schreiben des Mieters drüber steht. Das ändert aber nichts daran, dass der Vermieter dem zustimmen müsste, dies aber nicht tun muss und der Mieter allein nicht kündigen kann, wenn er keinen separaten Vertrag über den Kabelanschluss hat...
Und das gilt genauso im Verhältnis vom Vermieter zum Kabelanbieter, dieser kann dies zwar machen, muss dies aber nicht, denn auch hier ist der Vertrag einzuhalten, eine Änderung bedarf der beidseitigen Zustimmung. Und wie oben bereits geschrieben ist es nicht im Interesse des Kabelanbieters, dem zuzustimmen, ohne Preisanpassung des restlichen Vertrags wird er das durchaus verweigern...
Mal was Grundsätzliches zum deutschen Vertragsrecht: Ein Vertrag kann weder zum Teil noch von einem Teil einer Vertragspartei gekündigt werden, es kann immer nur eine Vertragspartei insgesamt einen Vertrag insgesamt kündigen...
Wenn der Kabelanschluss Teil des Mietvertrags ist (was er ist, wenn er bei Anmietung vorhanden war), kann er eben nicht gekündigt werden ohne den gesamten Mietvertrag zu kündigen. Wenn der Vermieter dem dennoch zustimmt, ist es keine Kündigung mehr...
man kann es natürlich auch komplizierter machen als es ist....
Von 9 Mietern haben 3 mitgeteilt, dass sie den Kabelanschluss nicht mehr nutzen wollen. Also habe ich dies an Unitymedia weitergeleitet, daraufhin wurden die Anschlüsse gesperrt und das wars.
Das ist nicht komplizierter als es ist, das ist die Rechtslage, exakt nach der war gefragt und nach nichts anderem...
Dass das auch anders gehen kann, ist klar, dann sollte man dem Fragesteller aber auch mitteilen, dass das keine direkte Antwort auf seine Frage ist und nicht die Rechtslage darstellt, sonst glaubt er noch, das wäre sein gesetzliches Recht, wenn er das so macht, was es nicht ist...
dazu genügt eine Kündigung an den Vermieter und dieser wiederum gibt diese an den Anbieter weiter.