Gerichtstermine - Wann bekomme ich bescheid?

6 Antworten

Wenn du als Zeuge geladen wirst ist das nicht so das du die Ladung bekommst ,nächsten Tag ist der Termin,meist sind das schon Termine ,die du 4 Wochen vorher schon bekommst.

Meistens Schickt das Gericht denTermin 4 Wochen vorher, also keine Bange wegen dem Urlaub.

Es gibt keine gesetziche Ladungsfrist. In der Praxis sind es aber so gut wie immer mindestens 14 Tage. Also solltest du dir keine Sorgen machen.

hadiz  30.07.2013, 15:25

Mostop. Ja wenn, ja aber, ja hätte. Kümmere Dich jetzt um Deine Ferien und wenn die Vorladung kommt, dann erfährst Du auch den Termin.

Mostop 
Beitragsersteller
 30.07.2013, 15:21

Also in 14 Tagen wäre ich am Flughafen (+/- 1 tag) ... Ich will halt nicht meinen Urlaub streichen wegen sowas..

Ronox  30.07.2013, 15:25
@Mostop

Wenn du bis zu diesem Termin ein Schreiben erhalten solltest, das dich zu einem Tag lädt, in dem du noch im Urlaub bist, kannst du den Termin verschieben lassen.

Warte es ab und mache dich nicht verrückt. Deinen Urlaub zu verschieben oder zu unterbrechen ( falls du verreisen willst ) kann von dir keiner verlangen. Die Ladung zum Termin gibt dir auch die Möglichkeit dem Gericht erforderlichenfalls mitzuteilen, dass du urlaubsabwesend bist - nur unentschuldigt fehlen darfst du nicht. Sollte die Ladung während deines Urlaubs zugestellt werde und der Termin in den Urlaub fallen, dann melde dich bei Gericht, sobald du wieder zu Hause bist - das ist alles kein Problem ( ggf. wollen die die Buchungsunterlagen / Reisebestätigung o.ä. sehen).

Schönen Urlaub!

Ruf da doch mal lieber an (besser ist es) LG Bahroosh :D

Mostop 
Beitragsersteller
 30.07.2013, 15:20

Wo genau kann ich da Anrufen?. Soll ich gleich beim Amtsgericht anrufen? Ich weiß nichts über die betroffenen Personen oder deren Anwälte. Lediglich ein Brief vom Amtsgericht liegt mir vor in der nur der Fall geschildert wird.

hadiz  30.07.2013, 15:32
@Mostop

Mostop. Abwarten und ganz wichtig, über nichts Phantasieren. Wenn es für Dich etwas zu erfahren gibt, dann erfährst Du es vom Richter. Mutmassungen kannst Du über Deine Ferien anstellen, aber nicht über eine Aussage welche erst vor Gericht fällig ist.