Kann man Besuch aus der Wohnung werfen?
Moinsen! Und zwar werden wir hier im Haus schon die ganzen Wochen von einem Ehepaar tyrannisiert die den ganzen Nachbarn das Leben schwer machen, insbesondere mir, da ich direkt über denen wohne und dann auch noch die laute Musik ertragen muss. Die sind hier nimmer gemeldet, weil sie ausm Ausland kommen. Mein VM möchte die jetzt auch raushaben. Polizei hatte ich aufgrund der Lärmbelästigung auch schon gerufen und ich habe auch schon ein Lärmprotokoll geführt. Das werde ich ihm dann alles zukommen lassen.
Nur die Leute, die das Pärchen reingesetzt haben, kriegen die einfach nicht raus. Ne 85jährige Frau ist schon völlig am Rande des Nervenzusammenbruchs und ihr Sohn der den Besuch sich da aufgehalst hat, kriegt die jetzt nicht mehr aus seiner Wohnung. Gemeldet hat er die nicht. Was können wir da tun, wenn die nicht freiwillig gehen?
8 Antworten
Das ist Sache des Vermieters. Er sollte dann einfach seinem Mieter eine Frist setzen, sind die Leute dann immer noch nicht raus, die Polizei rufen. Evtl. sollte er sich einen Anwalt nehmen.
den vermieter bescheid geben. besuch ist nur eine bestimmte weile erlaubt sonst gelten sie als mieter.
am besten jeden tag/abend die polizei rufen und auch die ausländerbehörde informieren.
egal aus welchem kand man kommt - man hat sich zu benehmen wenn man gast ist.
was sagt den der "gastgeber" dazu?
Amerika und Canada zählen auch dazu? Angeblich soll der Typ ne doppelte Staatsbürgerschaft haben. Aber gemeldet ist er hier nicht. Ich werde morgen eh noch zur Polizei müssen, weil der Vermieter den Vorgang braucht, wo ich die schon mal gerufen habe, dann hätte er auch was in der Hand und nen Schreiben von mir kriegt er noch dazu.
das ist ja relativ einfach.....der wohnungsbesitzer !!!!! braucht sie nur aus der wohnung weisen. gehen sie nicht freiwillig kann er die polizei rufen und die wird sie der wohnung verweisen. sobald der wohnungsinhaber sie der wohnung verweist und sie nicht gehen ist das hausfriedensbruch.
da sie nicht gemeldet sind und sie kein wohnrecht haben bedarf es auch erst gar nicht einer gerichtlichen räumungsklage.
der wohnungsinhaber hat hier das hausrecht. das bedeutet er er kann zum durchsetzen des hausrechtes die polizei anfordern die in dem speziellen fall sogar verpflichtet ist es unterstützend durchzusetzen.
(das ist sogar in jedem lokal der fall wenn der wirt einen betrunkenen raushaben will. in dem fall ist das nichts anderes)
Ihr könnt da gar nichts tun.
Der Mieter der Wohnung muss nur sein Hausrecht durchsetzen. Fertig.
Das geht in 1 1/2 Minuten, inklusive Koffer packen und Mullbinden anlegen.
Der scheint den Besuch mehr oder weniger zu dulden, aber das geht ja nun auch nicht so oder? wenn die das ganze Haus da in Schach halten und meinen sie sind der King?
DH und lach So und nicht anders. Der Mieter ist Herr seiner Wohnung und bestimmt in erster Linie wer wie lange dort bleiben darf.
Derjenige der sich den Besuch aufgehalst hat muß den Besuch aus der Wohnung weisen, ggf. mit polizeilicher Unterstützung.
das traut er sich wohl leider nicht zu, der war schon mal selber gegen den angriffslustig geworden und jemand diesen lauten Fernseher, das ich meinen auch schon lauter stellen muss, das geht mir auch gewaltig auf die Nerven, zumal ich derzeit gesundheitlich angeschlagen bin.