Kann man Belege von der Post bei der Steuererklärung geltend machen?

3 Antworten

Belege von der Post (Quittungen von Porto o.ä.) kannst Du unter Umständen als Werbungs-kosten geltend machen. Bei Fahrten zum Arzt (oder generell Heilbehandlungen, Zuzahlungen, Brillen o.ä.) sieht es schon schlechter aus. Hier gibt es einen zumutbaren Eigenanteil, der meines Wissens nach bei 4 % des Bruttoeinkommens liegt. Und an diese Grenze musst Du erst einmal dran kommen ....

Mitschele 
Beitragsersteller
 25.05.2013, 14:36

OK, aber es sind ja bei mir keine Werbungskosten. Nur, was man eben so versendet an div. Versicherungen, Krankenkasse etc. Also nicht privat. Klar, wenn ich meiner Freundin einen Brief schreibe, dass ich das nicht absetzen kann...

Habe noch nie eine Steuererklärung gemacht

Dann kannst Du Dich jetzt mühsam einarbeiten in das Steuerrecht. Oder Du gehst zu einem Fachmann (Steuerberater. Für reine Arbeitnehmer auch Lohnsteuerhilfeverein). Nachdem die erste Erklärung vom Fachmann angefertigt wurde, kannst Du immer noch entscheiden, ob Du Dich jetzt einarbeiten willst oder die Arbeit immer dem Fachmann überlässt.

Nur, was man eben so versendet an div. Versicherungen, Krankenkasse etc

Eher nicht. Aber in Ausnahmefällen eben doch. Wenn Du so viele Briefe verschicken musstest, dass es sich überhaupt lohnt, über deren Absetzbarkeit nachzudenken, liegt vielleicht bei Dir so ein Ausnahmefall vor. Deshalb Fachmann.

Gibt es im Internet irgendwo eine Liste, was man alles einreichen kann?

Nein, eine solche Liste kann es nicht geben. Denn die Regel sagt nicht "Briefmarken sind Werbungskosten", sondern sie sagt "Kosten für ein Bewerbungsschreiben sind Werbungskosten".

Es gibt aber Listen mit gebräuchlichen Kosten - das hilft, wenn man vergesslich ist. Es hilft nicht, wenn man ungebräuchliche Kosten hat, die ebenfalls steuerwirksam wären.

Was heißt denn Belege von der Post? Was hattest Du denn da für Ausgaben?

Wenn Du einen Versandhandel betreibst, dann kannst Du die Versandkosten natürlich steuerlich geltend machen.