Wie lange gilt eine Reservierung im Restaurant?
Wir waren heute in einem Restaurant essen und hatten wie immer reserviert. Dort angekommen meinte die Kellnerin zu uns, dass der Tisch 45 Minuten später für andere reserviert wäre. Das fanden wir doch recht unverschämt, da wir so knapp 20 Minuten hatten unser Essen zu "genießen".
Meine Frage ist nun ob es gesetzlich festgelegt ist wie lange man auf einen (reservierten) Tisch Anspruch hat?
5 Antworten
Das ist sehr ungewöhnlich, selbst wenn ein gutes Restaurant an Feiertagen in 3 Belegungen reserviert liegen die Abstände in der Regel bei 90 Minuten, so dass die erste Belegung zum Beispiel um 11:30 Uhr, die 2. um 13 Uhr und die 3. ab 14:30 bestellt wird. denn die Tische müssen auch für die neuen Gäste wieder jeweils gerichtet werden. Das wird den Gästen schon bei der Reservierung gesagt.
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastwirt bei Nichteinhaltung einer Reservierung
Es
geht auch umgekehrt: Hält sich der Wirt nicht an die
Reservierungsvereinbarung, kann auch der Gast Ersatz verlangen. In
Betracht käme dabei:
der Ersatz der entstandenen Fahrtkosten zum Restaurant die
entstandenen Mehrkosten, wenn sich der Gast entschließt, in ein anderes
Restaurant zu gehen und dort die Speisen teurer sind (natürlich nicht:
Tischreservierung in einfachem Restaurant, Essen im Sterne-Restaurant).
Also wenn das nicht so abgemacht worden ist, dann hätte ich auf dem Absatz gekehrt und wäre gegangen. Ich hab noch nie erlebt, dass ein reservierter Tisch zeitlich eingeschränkt war, aber ich geh auch nicht in irgend ein Lokal. Ich habe ein Anrecht auf meinen reservierten Tisch solange ich konsumiere!
Es gibt kein Gesetz
ich würde jedoch dort nie wieder hingehen.
Vielleicht mit dem Geschäftsführer sprechen und um Erklärung bitten?
Da gibt es keine Rechtslage. Er hat Dir das Angebot gemacht, einen Tisch 45 Minuten zu nutzen, Du hast zugestimmt.
Rechtlich alles okay.
Interessanter wäre gewesen wenn Du NICHT zugestimmt hättest und auf Deine Reservierung in branchenüblicher Länge bestanden hättest und er es verweigert.
Dann würde er sich vermutlich schadenersatzpflichtig machen, sollte Dir ein Schaden entstanden sein, weil Du in ein anderes, teureres Restaurant gehen musstest.
Der arme Amtsrichter, der diesen undankbaren Fall bekäme!
Tut mir leid, aber ein solches Gesetz ist mir nicht bekannt. Aber mal ehrlich: so ein lokal hat die Aufgabe Umsatz zu machen. Wenn sie an diesem Tag knapp dran sind, haben eben die Pech gehabt, die zu spät kommen. Das wird man auch sonst überall im Leben wiederfinden!
Es ist keiner zu spät gekommen.. Sowohl wir als auch die nach uns haben jeweils reserviert gehabtb und wussten bis wir dort waren nichts von den jeweils anderen.
Und zahlende Kunden nach nur 45 Minuten einfach wieder "rausschmeißen" geht meiner Meinung nach einfach nicht.
Ops, habe mich da verlesen. Mitten in der Nacht und so.
Hmm ja schwierige Frage, könnte sogar gut sein, dass man das als sittenwidriges Verhalten einstufen kann. Dann hätte sich das Restaurant auch Schadensersatzpflichtig gemacht. Bin mir da aber net janz so sicher.
Das wir da nicht mehr hingehen ist klar. Hätte mich nur interessiert wie da die Rechtslage ist, aufregen werd ich mich da jetzt nicht drüber.