Kann man bei der Krankenkasse um Auskunft anfragen, wie viele Schulden man hat?
Soweit ich weiß, habe ich Schulden bei meiner Krankenkasse. Ich weiß nicht, wie viel genau, und ich weiß nicht, woher die Schulden kommen. Bin 23 und vermute, dass die Schulden auflaufen, weil ich die Beiträge nicht entrichten kann.
Wie schon im Titel steht, ich habe keinerlei Überblick!
Kann ich bei der Krankenkasse nun bzgl. der Schulden eine Auskunft (Forderungsaufstellung) anfordern?
Was bitte war denn bisher deine Hauptbeschäftigung? Schule, Ausbildung, Studium oder was bitte?
Nichts. Habe Schulabschluss vor 7 Jahren gemacht. Arbeitete zuletzt in einem Minijob unter 400€ monatlich und bin seit mehreren Monaten erwerbslos.
14 Antworten
Die Schulden werden eventuell daher kommen, dass sie den Einkommenshöchstsatz genommen haben, weil sie Informationen zum Einkommen nicht oder erst zu spät erhalten haben.
Das machen sie richtig gerne, den Einkommenshöchssatz zugrunde zu legen, wenn sie sonst keine Daten haben.
Und ja, Kommunikation ist der beste Weg und das geht auch.
Ja, dass machen die gerne, weil der Vertragspartner/Kunde besonders gerne die erforderlichen Bescheide vom FA NICHT abgibt 😜😁😎
Nur dann können die KK die Beiträge individuell auf den Kunden angepasst berechnen/erheben.
Ja, Du kannst das jederzeit erfragen, ob Du Schulden bei der Krankenkasse hast.
Wenn Du die Schulden nicht zahlen kannst, solltest Du prüfen, ob Dir vielleicht zu viele Beiträge berechnet werden. (sofern gesetzliche Krankenkasse, auch freiwillige Mitgliedschaft). Möglicherweise können Dir bei genauer Prüfung Deiner Situation Beiträge erlassen werden bzw. die Beiträge herab gesetzt werden.
Bei der privaten Krankenkasse geht das praktisch nicht.
Jedenfalls ist es gut, wenn Du das genau prüfst und Bescheid weißt, über die Höhe der Beiträge und der Schulden.
Kann ich bei der Krankenkasse nun bzgl. der Schulden eine Auskunft (Forderungsaufstellung) anfordern?
Ob Du das kannst, kann hier niemand beantworten, da hier keiner Deine Fertigkeiten kennt :) Aber selbstverständlich geht es.
Nachdem Dir diese Forderungsaufstellung vorliegt, solltest Du sie von einem Fachmann, bspw. einem Fachanwalt für Sozialrecht, auf Korrektheit prüfen lassen.
Kannst du natürlich machen. Ich kann mir vorstellen, dass es durchaus im Sinne der Krankenkasse ist, dass du deine Schulen erfragst und auch irgendwann bezahlst. Das könnte dir, solltest du das irgendwann einem Schuldnerberater übergeben müssen und es in die Verhandlung für Ratenzahlungen gehen, sogar ein ganz kleines bisschen positiv ausgelegt werden, dass du zumindest den Willen zeigst dich darum zu kümmern.
Aber im ernst: Krankenkassenbeiträge solltest du WIRKLICH bezahlen.
Natürlich kannst Du das und solltest Du auch.