Schulden bei Krankenkasse und Existenzminimum
Hallo, vielleicht weiß ja jemand bescheid, Ich bin Studentin und habe ca 1700 Euro Schulden bei der Krankenkasse,(es waren 3000, erlassen wurde schon ein Teil), kriege den Höchstssatz Bafög und verdiene nebenbei noch so 200-300 euro im Monat, bin also unter dem Existenzminimum (bzw dem nicht pfändbaren Freibetrag) von 1049 Euro mtl. Wenn man die Miete, Krankenkasse (die ich jetzt wieder zahle, 150 euro mtl.) und Telefon abzieht bleibt ca ein Hartz4 Betrag übrig. Können sie bei dem geringen Einkommen überhaupt zusätzlich noch die Schulden einfordern? danke für Antworten!
2 Antworten
Hallo,
die Krankenkasse entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie die Schulden weiterhin aktiv einzutreiben versucht oder auf die Arbeitsaufnahme nach Studienende wartet. Jeden Monat vergrößern sich die Schulden um 1% Zinsen (= 12% pro Jahr).
Was kann man selber tun?
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versuchen, sich das Geld für weniger als 12% Zinsen privat zu leihen (ggf. mit der Krankenkasse verhandeln, ob diese bei einer einmaligen Zahlung mit einem geringeren Betrag einverstanden ist)
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sich mit dem Thema Privatinsolvenz beschäftigen
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Ausgaben reduzieren und mit der Kasse eine Ratenzahlung vereinbaren.
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Job für 450 Euro suchen
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Schuldnerberatungsstelle kontaktieren
Aufgrund der Beitragsschulden besteht nur ein Leistungsanspruch bei Notfall- und Schmerzbehandlung sowie Früherkennung und Schwangerschaft. Alle anderen Leistungen sind privat zu zahlen (und werden auch bei Schuldenbegleichung nicht rückwirkend erstattet).
Gruß
RHW
Hi! Die Schulden können sie weiterhin einfordern. Wenn du zur Zeit oder auch für absehbare Zeit nicht zahlen kannst, dann teile dies der Krankenkasse schriftlich mit. Ansonsten wirst du irgendwann einen Mahnbescheid oder ähnliches erhalten. Bitte die Krankenkasse zunächst um Stundung der Schuld. Und falls du irgendwann Raten zahlen kannst, dann bitte um Ratenzahlung. Du bist zwar zur Zeit zahlungsunfähig, aber das entbindet dich nicht von deinen Schulden. Diese können von dir theoretisch bis zu 30 Jahre lang gefordert werden,. zzgl. der Zinsen!
ah ok! danke für die antwort :)