kann man bei der Arbeitsmedizinischen Untersuchung durchfallen und wer übernimmt die Kosten und muss man die sofort zahlen?
ich habe am Montag eine arbeitsmedizinische Untersuchung (öffentlicher Dienst )
was kostet es und muss es sofort gezahlt werden und kann man da auch durchfallen?
1 Antwort
Welche Untersuchung ist es (G25, G37, ect..) und was für ein Job ist es?
Ist es eine Angebotsuntersuchung oder eine Pflichtuntersuchung?
http://www.arbeitsmedizin-stein.de/arbeitsmedizinische-vorsorgeuntersuchungen.html
Und NEIN!- Man kann nicht "durchfallen", weil das Ergebnis ja nur dir bekanntgegeben wird und nicht dem Arbeitgeber, das verbietet das Datenschutzgesetz.
Der Arzt sagt dir höchsten "Zu dick, zu dünn, Plattfüsse und kauf dir Einlagen oder siehst schlecht, kauf dir ne Brille und so weiter...
Wenn es nur eine "Angebotsuntersuchung" ist, warum machst du dann mit, es wird nur "angeboten", das ist dann kein "muss".
Also beim nächsten mal dann "Nein, nehme ich nicht wahr" und Ruhe ist!
Die Kosten solcher Untersuchungen trägt IMMER der Arbeitgeber (obwohl er das Ergebnis nicht erfährt..)
Darf ich die beiden anderen Sachen auch noch wissen?
Also welche G- Zahl und welcher Job oder hast du Angst, dass man dich damit aus den 4,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes herausfiltern könnte?
G 20 - Lärm
G 23 - Obstruktive Atemwegserkrankungen
G 24 - Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
G 25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G 26 - Atemschutzgeräte
G 35 - Arbeitsaufenthalt im Ausland
G 37 - Bildschirmarbeitsplätze
G 42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
Oder ist es eine "Einstellungsuntersuchung"?
eine Untersuchung vor der Einstellung
weisst du mehr ?
und muss man das vorher bezahlen und Arbeitgeber übernimmt das dann ?
Du musst gar nichts vorher bezahlen - das übernimmt alles der Arbeitgeber, dazu ist er verpflichtet, das weis der Arzt auch, das ist so geregelt!!
Bei einer Einstellungsuntersuchung (die dann ja keine G- Untersuchung ist) sieht es allerdings mit dem "Ergebnis" etwas anders aus. Diese Untersuchungsform steht außerhalb des arbeitsmedizinischen Betreuungsumfanges nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz; es handelt sich viel mehr um eine vertrauensärztliche Untersuchung im Auftrag des
Arbeitgebers.
Das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung wird auf einer Ärztlichen Bescheinigung dokumentiert Diese besteht aus drei Teilen:
- 1. Teil: Für den Arbeitgeber
- 2. Teil: Für den Versicherten (Mitarbeiterin/Mitarbeiter)
- 3. Teil: Für den Arzt
Das Ergebnis der Untersuchung wird standardisiert in folgender Form weitergegeben:
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ergab:
1. keine gesundheitlichen Bedenken
2. keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen
3. gesundheitliche Bedenken
Hierdurch wird sichergestellt, dass die ärztliche Schweigepflicht in vollem Umfang gewahrt bleibt. Diagnosen und ggf. einzelne Befunde werden somit an den Arbeitgeber nicht weitergegeben.
Also nur wenn du irgendwelche ansteckenden Krankheiten hättest , dann würde es "Probleme" geben (wenn du z. B. in der Küche oder im Krankenhaus anfängst und hast eine ansteckende Krankheit oder offene TBC, das würde nicht so gut kommen)
Mach dich also nicht verrückt, das wird schon!
also danke dir !
bin erleichtert !!!
aber muss ich nicht vorab das bezahlen und dann gegen Vorlage das zurückverlangen ??
Nein, so läuft das nicht. Hier ist alles beschrieben. D da steht auch nochmal dass der Arbeitgeber (also Auftraggeber) die Kosten trägt. weil er dich ja da hinschickt und das will.
https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/einstellungsuntersuchung/
Da steht doch aber nichts dazu dass der Arbeitgeber das sofort zahlt
ich fürchte dass ich das vorher vorstecken muss
Wenn du es mir nicht glauben willst, dann glaubs halt nicht, dann kenne ich mich mit über 50 Jahren und genügend Untersuchungen arbeitsrechtlicher Art, die ich NIE! selbst zahlen / vorstrecken musste halt einfach nicht aus und du weist es besser!
Zahlst du auch deine anderen Untersuchungen bei Doktor und den Fachärzten immer erst selbst und bekommst du dann das Geld von der Krankenkasse wieder? - Oder ist es da was anderes?
Und beim Zahnarzt - musst du da auch sofort alles zahlen oder bekommst du da nicht auch eine Rechnung, die du dann überweisen musst?
Dann nimm Geld mit und lass dich dort auslachen - Das müsste reichen zum mitnehmen:
http://www.dr-bernd-thoma.de/Preisliste\_Dr\_Thoma.pdf
Punkt 14.1, 14.2, 15.3...
Du hättest natürlich auch mal vorab bei Doc anrufen können, oder? Den Termin weist du doch nicht erst seit heute...
es ist PFLICHT UND KEIN ANGEBOT