kann man bei der Arbeitsmedizinischen Untersuchung durchfallen und wer übernimmt die Kosten und muss man die sofort zahlen?

1 Antwort

Welche Untersuchung ist es (G25, G37, ect..) und was für ein Job ist es?

Ist es eine Angebotsuntersuchung oder eine Pflichtuntersuchung?

http://www.arbeitsmedizin-stein.de/arbeitsmedizinische-vorsorgeuntersuchungen.html

Und NEIN!-  Man kann nicht "durchfallen", weil das Ergebnis ja nur dir bekanntgegeben wird und nicht dem Arbeitgeber, das verbietet das Datenschutzgesetz.

Der Arzt sagt dir höchsten "Zu dick, zu dünn, Plattfüsse und kauf dir Einlagen oder siehst schlecht, kauf dir ne Brille und so weiter...

Wenn es nur eine "Angebotsuntersuchung" ist, warum machst du dann mit, es wird nur "angeboten", das ist dann kein "muss".

Also beim nächsten mal dann "Nein, nehme ich nicht wahr" und Ruhe ist!

Die Kosten solcher Untersuchungen trägt IMMER der Arbeitgeber (obwohl er das Ergebnis nicht erfährt..)

julia8600 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 21:18

es ist PFLICHT UND KEIN ANGEBOT 

Lestigter  19.03.2017, 21:27
@julia8600

Darf ich die beiden anderen Sachen auch noch wissen?

Also welche G- Zahl und welcher Job oder hast du Angst, dass man dich damit aus den 4,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes herausfiltern könnte?

G 20 - Lärm

G 23 - Obstruktive Atemwegserkrankungen

G 24 - Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)

G 25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

G 26 - Atemschutzgeräte

G 35 - Arbeitsaufenthalt im Ausland

G 37 - Bildschirmarbeitsplätze

G 42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

Oder ist es eine "Einstellungsuntersuchung"?

julia8600 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 21:46
@Lestigter

eine Untersuchung vor der Einstellung 

weisst du mehr ?  

und muss man das vorher bezahlen und Arbeitgeber übernimmt das dann ?

Lestigter  19.03.2017, 21:52
@julia8600

Du musst gar nichts vorher bezahlen - das übernimmt alles der Arbeitgeber, dazu ist er verpflichtet, das weis der Arzt auch, das ist so geregelt!!

Bei einer Einstellungsuntersuchung (die dann ja keine G- Untersuchung ist) sieht es allerdings mit dem "Ergebnis" etwas anders aus. Diese Untersuchungsform steht außerhalb des arbeitsmedizinischen Betreuungsumfanges nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz; es handelt sich viel mehr um eine vertrauensärztliche Untersuchung im Auftrag des
Arbeitgebers.

Das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung wird auf einer Ärztlichen Bescheinigung dokumentiert Diese besteht aus drei Teilen:
- 1. Teil: Für den Arbeitgeber
- 2. Teil: Für den Versicherten (Mitarbeiterin/Mitarbeiter)
- 3. Teil: Für den Arzt

Das Ergebnis der Untersuchung wird standardisiert in folgender Form weitergegeben:


Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ergab:

1. keine gesundheitlichen Bedenken
2. keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen
3. gesundheitliche Bedenken

Hierdurch wird sichergestellt, dass die ärztliche Schweigepflicht in vollem Umfang gewahrt bleibt. Diagnosen und ggf. einzelne Befunde werden somit an den Arbeitgeber nicht weitergegeben.

Also nur wenn du irgendwelche ansteckenden Krankheiten hättest , dann würde es "Probleme" geben (wenn du z. B. in der Küche oder im Krankenhaus anfängst und hast eine ansteckende Krankheit oder offene TBC, das würde nicht so gut kommen)

Mach dich also nicht verrückt, das wird schon!

julia8600 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 21:56
@Lestigter

also danke dir !

bin erleichtert !!!

aber muss ich nicht vorab das bezahlen und dann gegen Vorlage das zurückverlangen ??

julia8600 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 22:10
@Lestigter

Da steht doch aber nichts dazu dass der Arbeitgeber das sofort zahlt

ich fürchte dass ich das vorher vorstecken muss 

Lestigter  19.03.2017, 22:52
@julia8600

Wenn du es mir nicht glauben willst, dann glaubs halt nicht, dann kenne ich mich mit über 50 Jahren und genügend Untersuchungen arbeitsrechtlicher Art, die ich NIE! selbst zahlen / vorstrecken musste halt einfach nicht aus und du weist es besser!

Zahlst du auch deine anderen Untersuchungen bei Doktor und den Fachärzten immer erst selbst und bekommst du dann das Geld von der Krankenkasse wieder? - Oder ist es da was anderes?

Und beim Zahnarzt - musst du da auch sofort alles zahlen oder bekommst du da nicht auch eine Rechnung, die du dann überweisen musst?

Dann nimm Geld mit und lass dich dort auslachen - Das müsste reichen zum mitnehmen:

http://www.dr-bernd-thoma.de/Preisliste\_Dr\_Thoma.pdf

Punkt 14.1, 14.2, 15.3...

Du hättest natürlich auch mal vorab bei Doc anrufen können, oder? Den Termin weist du doch nicht erst seit heute...