Kann man Autopsien per Patientenverfügung verbieten?
Hallo, kann man per Patientenverfügung oder per Testament seine eigene Autopsie, also die Untersuchung verbieten? Selbst bei einem gewaltsamen herbeigeführten Tod, durch wen auch immer, oder wenn bei einer Operation etwas schief geht. Beispielsweise weil es dem eigenen religiösen Empfinden widerspricht. Deswegen wird man ja auch nicht wieder lebendig.
6 Antworten
Man wird zwar nicht ehr wieder lebendig aber eine Autopsie wird automatisch von der Staatsanwaltschaft angeordnet, wenn ein Verdacht vorliegt, dass es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt. Schließlich muss ja eventuelle Verbrechen verfolgt werden und die Täter müssen bestraft werden z. B. bei gewaltsamen Tod.
In D wird ohnehin sehr selten obduziert. Wenn es notwendig ist, zB. von staates wg wegen verdacht auf ein gewaltverbrechen o.ä. kannst du dem nicht widersprechen. finde, das ist auch in deinem interesse, wenn sowas aufgeklärt wird.
Kann man Autopsien per Patientenverfügung verbieten?
Nicht verbindlich. Unverbindlich natürlich schon. Insoweit ist da ein Testament / Verfügung durchaus sinnvoll.
Diese Untersuchung wird stets dann veranlasst, wenn zum Beispiel die Vermutung eines Gewaltverbrechens vorliegt. Und das kannst auch Du nicht verhindern.
Eine Autopsie wird angeordnet, wenn es dazu Gründe gibt.
Dies kann man per Verfügung nicht verhindern.