Einwohnermeldeamt verweigert Anmeldung des Wohnsitzes?

5 Antworten

Laut BMG MUSS man sich bis spätestens 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung ummelden. Nach Einzug und nicht vorher. 

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

McLaren422 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 19:42

Aber wie definiert man Einzug? Ab heute zahle ich (bzw mein Vater) Miete für die Wohnung. Der Mietvertrag gilt ab heute. Wie soll man denn bitte nachprüfen, dass ich da auch wirklich drinne bin in der Wohnung? 

unpolished  15.12.2016, 19:43
@McLaren422

Einzug = man wohnt dort 

McLaren422 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 19:54
@unpolished

in meinen Augen: Ich habe einen gültigen Mietvertrag = ich wohne dort. Und ich hab auch Schiss, dass die mir vorwerfen, ich hätte mich zu spät umgemeldet, wenn ich das jetzt erst im neuen Jahr machen kann mit der Ummeldung. Weil auf der Wohnungsgeberbescheinigung steht ja 15.12. drauf... Wenn ich dann sage, ich bin erst später eingezogen, heißts dann wahrscheinlich wieder, dass das jeder behaupten könne. 

unpolished  15.12.2016, 20:01
@McLaren422

Hattest du denn überhaupt deinen Mietvertrag dabei? Wie dem auch sei, hast ja bis mind. 29.12. Zeit bis zur Ummeldung. 

McLaren422 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 20:07
@unpolished

nein, hatte ich nicht dabei. Was ist aber, wenn ich mich entscheide, bis zum 31.12. in der alten Wohnung zu bleiben und dann ab 2017 in die neue zu gehen? Dann bin ich ja praktisch ab dem 1.1.2017 eingezogen! Und dann hätte ich ja bis zum 14.1. Zeit, mich umzumelden. Wenn die dann aber sehen, dass auf der Wohnungsgeberbescheinigung 15.12. draufsteht, dann krieg ich da wieder Stress... Jaja, willkommen in Deutschland! :D

"Nach dem Umzug muss man sich am neuen Wohnort anmelden"

Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/nach-dem-umzug-ummelden-nicht-vergessen.html

Allerdings hätte sich diese Mitarbeiterin kundenfreundlicher verhalten sollen. Man sollte sich auch nicht scheuen, nach ihrem Vorgesetzten zu fragen, um ihm von "bevorzugten Beratung" und ihrer Drohung zu berichten.

Beruhige dich wieder und fülle das Anmeldeformular für die Anmeldung aus und gehe nach deinem Umzug wieder dorthin. In meiner Stadt zieht man eine Nummer beim Bürgeramt, vielleicht hast du ja Glück und gerätst an eine freundlichere und verständnisvollere Mitarbeiterin.

McLaren422 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 20:13

dass ich mich "nach" dem Umzug ummelden muss, habe ich mittlerweile auch verstanden. Frage ist nur, wie weist man das nach? Ne eidesstattliche Erklärung, dass ich mich ab sofort nur noch da aufhalte? Ne "Umzugsbescheinigung" (gibts doch gar nicht :D ). Das ganze is einfach nur sinnlos... Hätte ich heute gelogen, wäre alles gut gewesen und ich wäre angemeldet. Oder kommen da irgendwelche Spione nach der Anmeldung, die dann auch ja schauen, dass Licht in der Wohnung brennt? :D :D

BarbaraAndree  16.12.2016, 17:23
@McLaren422

Nein, natürlich kommen keine "Außenbeamte" und sehen nach. Dann müsste diese "Dame" schon das Ordnungsamt beauftragen, bei dir zu schnüffeln. Dazu muss sie den Auftrag dem Vorgesetzen zur Billigung vorlegen. Also, sie hat sich aufgeplustert für nichts und wieder nichts.

In Deutschland regelt man das durch die Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung.

McLaren422 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 20:08

hatte ich dabei, mit heutigem Datum! Interessierte die Dame nicht, da ich ja noch nicht eingezogen bin...

Geh nochmal hin, nimm deinen Mietvertrag mit. Da steht nämlich das Einzugsdatum drin. Und wen die gute Dame wieder einen schlechten Tag hat, geh zum Vorgesetzten. Ruhig und sachlich bleiben.

McLaren422 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 19:48

ja gut, im Mietvertrag steht das heutige Datum drinne, genauso wie auf der Wohnungsgeberbescheinigung. Mietvertrag wollte sie nicht, das Datum auf der Wohnungsgeberbescheinigung war ihr egal...

Kimoki  15.12.2016, 19:51
@McLaren422

Auch wenns nervt. Geh morgen nochmal hin. 

McLaren422 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 21:05
@Kimoki

der Punkt 2 ist hochinteressant "Einzug ungleich Mietbeginn" Hier steckt der Wurm. Schade, dass das nirgends weiter differenziert ist. Wenn aber auf der Wohnungsgeberbestätigung der heutige Tag als Einzugsdatum draufsteht, dann weiß ich nicht, warum mir die Anmeldung verweigert wurde...

da du dort noch nicht wohnst, kannst du dich auch dort noch nicht anmelden. ist nunmal so!

McLaren422 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 19:44

auch dich frage ich: Wie soll man das nachweisen? Ich kann jeder Zeit in die Wohnung rein, ich habe ja die Schlüssel... 

schelm1  15.12.2016, 20:02
@McLaren422

Das Zauberwort ist die "Wohnungsgeberbestätigung"!

McLaren422 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 20:07
@schelm1

die hatte ich dabei, da stand das heutige Datum drauf, aber das war ihr egal...

schelm1  15.12.2016, 20:13
@McLaren422

Sofern das heutige Datum als Einzugsdatum vermekt war, darf ihr das keinesfalls egal sein! Das Datum der Ausstellung der Bestätigung ist selbstverständlich für den Einzug nicht relevant.

McLaren422 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 20:37
@schelm1

also auf der Bestätigung steht: Einzugsdatum 15.12., eindeutig. Ausgestellt wurde die Bestätigung am 28.11... Tja, dann hat die Dame wohl falsch gehandelt...