Einwohnermeldeamt verweigert Anmeldung des Wohnsitzes?
Hallo, ich komme gerade ziemlich angepisst vom Einwohnermeldeamt zurück. Folgende Situation: mir wurden heute die Schlüssel meiner Wohnung übergeben. Der Möbelwagen kommt aber erst in 4 Tagen, solange lebe ich noch in einer anderen Wohnung in Untermiete. Als ich nach 1h warten dann dran kam, wurde ich gefragt, ob ich bereits umgezogen wäre. Ich sagte, dass ich gerade die Schlüssel für die neue Wohnung bekommen habe, aber noch ein paar Tage in einer anderen Wohnung (also das mit der Untermiete) wohnen werde, da die Möbel wie gesagt erst später kommen. Daraufhin hat mir die Dame die Anmeldung verweigert, da ich ja noch nicht endgültig dort wohne! In meinem Selbstverständnis ist es doch so, dass ich, solange ich Miete zahle, auch dort wohne! Ich habe ja auch die Schlüssel schon und eine Wohnungsgeberbescheinigung. Mein Name steht schon am Briefkasten und überall.
Ich versicherte der Dame, dass ich in wenigen Tagen endgültig einziehen werde, warum sollte ich mich denn sonst da anmelden? Das war ihr alles egal und dann fragte ich, wie sie das denn nachprüfen will? Ich hätte ja lügen können... Daraufhin hat sie mir gedroht, dass sie irgendwelche Amtspersonen (oder Briefe) bei mir vorbeischicken wolle und wenn ich dann nich da sei oder auf die Briefe nicht reagiere (keine Ahnung, hab das nich mehr genau im Kopf), dann werde ich von Amtes wegen abgemeldet!
Ich frage mich: Ist diese Drohung überhaupt rechtens? Ich hätte ja heute auch wirklich einziehen können und dann hätte ich ja am Sonntag nach Hause fahren können zu meinen Eltern. Dann wäre ich zwar schon umgezogen, aber trotzdem nicht anzutreffen und könnte somit auch auf nix reagieren, wenn die Dame hätte nachprüfen wollen, ob ich auch wirklich schon umgezogen bin.
Ich halt die ganze Sache für einen hochgradigen Schwachsinn und zweifle die Äußerungen von der Dame massivst an. Scheint wohl ne Art Paragraphenreiterei und Schikane zu sein. Wem schade ich damit, wenn ich mich bereits jetzt ummelde? Dass ich mich nicht ummelden kann, bevor der Mietvertrag gültig wird, das verstehe ich ja...
Darf man mir wirklich wegen sowas die Anmeldung verweigern? Darf man mich wirklich von Amtes wegen abmelden nur weil ich in der Wohnung nicht anzutreffen bin?
Wäre euch sehr dankbar für Antworten! :) Gerne auch juristischer Natur.
5 Antworten
Laut BMG MUSS man sich bis spätestens 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung ummelden. Nach Einzug und nicht vorher.
Einzug = man wohnt dort
in meinen Augen: Ich habe einen gültigen Mietvertrag = ich wohne dort. Und ich hab auch Schiss, dass die mir vorwerfen, ich hätte mich zu spät umgemeldet, wenn ich das jetzt erst im neuen Jahr machen kann mit der Ummeldung. Weil auf der Wohnungsgeberbescheinigung steht ja 15.12. drauf... Wenn ich dann sage, ich bin erst später eingezogen, heißts dann wahrscheinlich wieder, dass das jeder behaupten könne.
Hattest du denn überhaupt deinen Mietvertrag dabei? Wie dem auch sei, hast ja bis mind. 29.12. Zeit bis zur Ummeldung.
nein, hatte ich nicht dabei. Was ist aber, wenn ich mich entscheide, bis zum 31.12. in der alten Wohnung zu bleiben und dann ab 2017 in die neue zu gehen? Dann bin ich ja praktisch ab dem 1.1.2017 eingezogen! Und dann hätte ich ja bis zum 14.1. Zeit, mich umzumelden. Wenn die dann aber sehen, dass auf der Wohnungsgeberbescheinigung 15.12. draufsteht, dann krieg ich da wieder Stress... Jaja, willkommen in Deutschland! :D
"Nach dem Umzug muss man sich am neuen Wohnort anmelden"
Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/nach-dem-umzug-ummelden-nicht-vergessen.html
Allerdings hätte sich diese Mitarbeiterin kundenfreundlicher verhalten sollen. Man sollte sich auch nicht scheuen, nach ihrem Vorgesetzten zu fragen, um ihm von "bevorzugten Beratung" und ihrer Drohung zu berichten.
Beruhige dich wieder und fülle das Anmeldeformular für die Anmeldung aus und gehe nach deinem Umzug wieder dorthin. In meiner Stadt zieht man eine Nummer beim Bürgeramt, vielleicht hast du ja Glück und gerätst an eine freundlichere und verständnisvollere Mitarbeiterin.
dass ich mich "nach" dem Umzug ummelden muss, habe ich mittlerweile auch verstanden. Frage ist nur, wie weist man das nach? Ne eidesstattliche Erklärung, dass ich mich ab sofort nur noch da aufhalte? Ne "Umzugsbescheinigung" (gibts doch gar nicht :D ). Das ganze is einfach nur sinnlos... Hätte ich heute gelogen, wäre alles gut gewesen und ich wäre angemeldet. Oder kommen da irgendwelche Spione nach der Anmeldung, die dann auch ja schauen, dass Licht in der Wohnung brennt? :D :D
Nein, natürlich kommen keine "Außenbeamte" und sehen nach. Dann müsste diese "Dame" schon das Ordnungsamt beauftragen, bei dir zu schnüffeln. Dazu muss sie den Auftrag dem Vorgesetzen zur Billigung vorlegen. Also, sie hat sich aufgeplustert für nichts und wieder nichts.
In Deutschland regelt man das durch die Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung.
hatte ich dabei, mit heutigem Datum! Interessierte die Dame nicht, da ich ja noch nicht eingezogen bin...
Geh nochmal hin, nimm deinen Mietvertrag mit. Da steht nämlich das Einzugsdatum drin. Und wen die gute Dame wieder einen schlechten Tag hat, geh zum Vorgesetzten. Ruhig und sachlich bleiben.
ja gut, im Mietvertrag steht das heutige Datum drinne, genauso wie auf der Wohnungsgeberbescheinigung. Mietvertrag wollte sie nicht, das Datum auf der Wohnungsgeberbescheinigung war ihr egal...
Auch wenns nervt. Geh morgen nochmal hin.
der Punkt 2 ist hochinteressant "Einzug ungleich Mietbeginn" Hier steckt der Wurm. Schade, dass das nirgends weiter differenziert ist. Wenn aber auf der Wohnungsgeberbestätigung der heutige Tag als Einzugsdatum draufsteht, dann weiß ich nicht, warum mir die Anmeldung verweigert wurde...
da du dort noch nicht wohnst, kannst du dich auch dort noch nicht anmelden. ist nunmal so!
auch dich frage ich: Wie soll man das nachweisen? Ich kann jeder Zeit in die Wohnung rein, ich habe ja die Schlüssel...
Das Zauberwort ist die "Wohnungsgeberbestätigung"!
die hatte ich dabei, da stand das heutige Datum drauf, aber das war ihr egal...
Sofern das heutige Datum als Einzugsdatum vermekt war, darf ihr das keinesfalls egal sein! Das Datum der Ausstellung der Bestätigung ist selbstverständlich für den Einzug nicht relevant.
also auf der Bestätigung steht: Einzugsdatum 15.12., eindeutig. Ausgestellt wurde die Bestätigung am 28.11... Tja, dann hat die Dame wohl falsch gehandelt...
Aber wie definiert man Einzug? Ab heute zahle ich (bzw mein Vater) Miete für die Wohnung. Der Mietvertrag gilt ab heute. Wie soll man denn bitte nachprüfen, dass ich da auch wirklich drinne bin in der Wohnung?