kann man angebot an unterlegene bieter stellen sofort?

6 Antworten

Du bist Eigentümer der Ware und darfst sie verkaufen und versenden, an wen du willst.

Wenn du vorher aber nicht wirksam den Vertrag gekündigt hast, den du automatisch mit dem Meistbietenden geschlossen hast, kann der Meistbietende von dir Schadensersatz verlangen.

Die Höhe des Schadens und damit des Schadensersatzes kann man gerichtlich ermitteln lassen, wenn sich beide Vertragspartner nicht darauf einigen können. Dann kommen auf den Unterlegenen aber auch noch die Kosten für Gericht und Anwälte hinzu ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn er dir vor Abschluss des Vertrages (Auktionsende) gesagt hat, dass er die Ware erst in einem Monat abholen kann und du damit stillschweigen Einverstanden warst, musst du warten, da du an den Kaufvertrag gebunden bist.

Wenn er dir diese Information aber erst nach dem Auktionsende, gegeben hat muss er die Ware sofort abholen oder bezahlen, da er die Vertragsbedingungen sonst bricht.

In beiden Fällen kommt es natürlich auch auf die in der Auktion genannten Bedingungen an. Z.B. "Bezahlung innerhalb einer Woche" oder "Sofortige Abholung". Wenn dies deutlich aufgeführt ist, zählen keine stillschweigenden Nebenreden.

Zum einen hast du einen Vertrag mit dem Höchstbietenden und zum anderen mußt du keinen Monat warten, bis die Ware abgeholt wird.

Der Vorschlag von micompra ist also genau richtig.

Ich würde Ebay kontaktieren, dass ist nicht in Ordnung vom Bieter! 

dann soll er zumindest sofort das Geld überweisen und die ware nächsten Monat abholen.

GebratenesSchaf 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 01:46

ok ich biete ihm das so an wenn er ablehnt kann ich dann unterlegene bieter angebot an den anderen machen?