EBAY -> Angebot an unterlegene bieter. Rechtsanwalt droht!
Guten Tag. Ich wollte bei Ebay einen Verkauf von felgen tätigen, wodurch es nun zu Schwierigkeiten gekommen ist. Fall: Ich hatte eine Auktion gestartet die auch für einen Höchstbietenden beendet wurde. Dieser schrieb mir allerdings nach Auktion, dass er sich vertan hat und die Felgen aufgrund der Einpresstiefe nicht auf sein Auto passen. Nach ein wenig hin und her geschreibe habe ich mich dazu entschlossen mein Ok für den Abbruch zu geben um weiteren Diskussionen etc. aus dem Weg zu gehen. Dann habe ich über Ebay die Option genutzt, dass ich den anderen Bietern ein Angebot machen wollte.
So schrieb ich diejenigen an (unteranderem ein Bieter der nur 150,- geboten hatte) mit dem Hinweis, dass wenn sie mir ein passendes Angebot machen würden, man sich gerne auf einen Sofortkauf einigen könnte.
-> Das nutzte jedoch ein Käufer sofort aus und meinte er würde lt. Ebay bei einem "Angebot an unterlegende Bieter" nur seinen Bieterpreis zahlen müssen, obwohl ich direkt in der ersten Mail geschrieben habe es würde nur zum Verkauf bei einem entsprechenden Angebot kommen.
Ich sagte ihm gleich, dass dies kein realistischer Preis seie und es niemals beabsichtigt wäre die Felgen zu dem Preis zu verkaufen etc. Die Paypal-Zahlung die sofort einging habe ich zurück geschickt mit dem Hinweis, dass ich keine weiteren Zahlungen annehme (Danach hat er noch zwei mal Geld geschickt, was ich natürlich auch zurück geschickt habe).
Nun kam ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, dass ich ihm die Felgen aushändigen müsste für 150,- und den Rechtsanwalt auch bezahlen soll.
Fazit: Es war nie meine Absicht dem Verkäufer ein Angebot für 150,- zu unterbreiten ( Was auch direkt im ersten Kontakt geschrieben wurde). Außerdem stand auch in der Artikelbeschreibung das bei entsprechendem Angebt über einen Sofortkauf zu reden ist.
Was kann ich tun?
7 Antworten
Dieser schrieb mir allerdings nach Auktion, dass er sich vertan hat und die Felgen aufgrund der Einpresstiefe nicht auf sein Auto passen.
§ 119 BGB.
Das nutzte jedoch ein Käufer sofort aus und meinte er würde lt. Ebay bei einem "Angebot an unterlegende Bieter" nur seinen Bieterpreis zahlen müssen, obwohl ich direkt in der ersten Mail geschrieben habe es würde nur zum Verkauf bei einem entsprechenden Angebot kommen.
Ein Vertrag kommt zu stande wenn eine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt, durch Abgabe eines Angebots und die Annahme eben dessen.
Es heißt schließlich "Angebot an unterlegene Bieter". Und wenn du dieses Angebot machst und dein Gegenüber es annimmt wird ein Vertrag geschlossen.
Blödsinn, Oberblödsinn!
Durch die Nutzung der Option "ANGEBOT an den unterlegenen Bieter" wird bereits das Angebot gem. der Regeln abgegeben, dass man zum zuletzt gebotenen Preis des unterlegenen verkauft!
Du kannst, wenn Du diese besondere EBay Option nutzt, kein Angebot machen. Du akzeptierst den Preis des unterliegendem Käufers.
Dieser ist im Recht!
Da hättest Du dir man mal die EBay Regeln durchlesen sollen!!!
Das ist vollkommener Quatsch. Unbegreiflich, wieso hier vier Leute auch noch das Patschehändchen geben.
Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn es eine beiderseitig übereinstimmende Willenserklärung gibt. So will es das BGB und es gibt exakt 0 Möglichkeiten, das durch irgendwelche AGB oder ähnliches auszuhebeln.
Wenn bereits in der ersten Nachricht an den potentiellen Käufer bereits drin steht, dass man einen passenden Preisvorschlag erwartet, ist dies definitiv noch kein wirksam zustande gekommener Kaufvertrag. Auf was will sich der Käufer berufen? Er hatte nach Auktionsende nicht das Anrecht auf den Artikel und nachträglich ist keine Einigung zustande gekommen, also kann er auch so kein Anrecht auf den Artikel erwerben.
Wenn hier einer riesengroßen Quatsch erzählt, dann NUR Du!
Wenn man die Option "Angebot an unterlegenen Bieter" nutzt, was der Fragesteller gemacht hat, besteht gem. der Regeln das Angebot des Verkäufers daraus, dass man zum zuletzt gebotenen Preis des unterlegenden Bieters verkauft. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, basta! Nachzulesen in:
Klassischer Fehler. Du kannst nur dem von ebay vorgeschlagenen unterlegenem Bieter so ein Angebot machen - innerhalb von ebay heraus. Alle anzuschreiben ausserhalb von ebay verstösst gegen deren Richtlinien. Wenn der unterlegene Bieter akzeptiert, dann verkaufst Du den Artikel für den von ihm eingegebenen Preis. Falls Du dann zurückziehst, ist er im Recht. Schliesslich hast Du das Angebot gemacht.
Ob ich gegen ebay's Richtlinien verstoße ist rechtlich gesehen irrelevant für die Bewertung dessen, ob ein Vertrag geschlossen wurde.
Wenn Du ein Angebot an den unterlegenen Bieter machst, akzeptiertst Du in diesem Moment sein bisheriges Höchstgebot. Wie kommst Du auf die Idee, einen eigenen Preis machen zu können?
Wie kommst Du auf die Idee, einen eigenen Preis machen zu können?
Weil das BGB einen Kaufvertrag darauf ablegt, dass eine übereinstimmende Willenserklärung abgegeben wird. Sprich: Es ist gesetzlich möglich, mit dem zweiten Bieter zu verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, gibt es keinen Kaufvertrag. So einfach ist das.
Wenn hier einer riesengroßen Quatsch erzählt, dann NUR Du!Wenn man die Option "Angebot an unterlegenen Bieter" nutzt, was der Fragesteller gemacht hat, besteht gem. der Regeln das Angebot des Verkäufers daraus, dass man zum zuletzt gebotenen Preis des unterlegenden Bieters verkauft. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, basta! Nachzulesen in:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private\_vk\_9.html
du hast allen unterlegenen bietern über ebay ein angebot gemacht?
über die ebay-funktion oder per mail?
die funktion startet einen sofortkauf zum jeweiligen höchstgebot, das über 1 oder mehrere tage laufen kann.
Ja, ich habe an fast alle unterlegenen Bieter ein Angebot gemacht.Kann man das eventuell noch mit rein nehmen als Missverständnis oder sonstiges?
Ergänzung: Und wenn man ein Angebot für eine Verhandlung macht, kommt erst mit positivem Abschluss der Verhandlung ein Kaufvertrag zustande. Und wenn man ein Angebot macht, der gegenüber aber ein Gegenangebot, was man ausschlägt, kommt kein Kaufvertrag zustande. :-)