Kann man als Selbständiger Unterstützung vom Amt erfahren?

10 Antworten

Nein, gibt über das ARbeitsamt keine Möglichkeit für eine einmalige Unterstützung :(

haendler 
Beitragsersteller
 02.09.2009, 15:47

Und über´s Sozialamt? Oder gibt es diese Einrichtung nicht mehr?

Kithara1  02.09.2009, 15:50
@haendler

das Sozialamt ist für Unselbstständige da...nicht für Selbstständige, die keinen Gewinn machen...

JessicaB  02.09.2009, 15:50
@haendler

Er redet von einem einmaligen Zuschuss für die Selbstständigkeit vom Arbeitsamt! Und da weiß ich 100%ig, dass es das nicht gibt! Sozialamt schießt sicher was zu seinem Lebensunterhalt dazu denke ich, wenn er unter der Armutsgrenze lebt.. Aber er fragte ja nach einem einmaligen Zuschuss...

haendler 
Beitragsersteller
 02.09.2009, 15:51
@Kithara1

Arbeitslose bekommen doch auch Geld. Dein Argument klingt nicht plausibel. Er war in dieser Zeit eben auch mehr oder weniger arbeitslos.

JessicaB  02.09.2009, 15:52
@JessicaB

STell ansonsten mal einen Antrag bei der Stadt auf aufstockende Sozialhilfe! Hast ja nix zu verlieren....

Nein, auf was hinauf? das ist eben eines der Risiken, wenn man selbstständig ist...

ich finde es schon recht interessant, wie man hier grad mal so über Selbständige richtet... Solange sie Arbeit schaffen, damit auch Menschen Existenzfähig halten, verantwortung übernehmen..sind sie gut. sobald sie aber durch wirtschaftliche Ausfälle oder dergleichen unverschuldet in einen Engpass geraten-läßt man sie fallen....das gefällt mir ier nicht. Sicherlich wissen die "Schlauen" hier, was es bedeutet einen langen Arbeitstag zu haben, die Last der Verantwortung zu tragen,Gewissen mit Handlung abzuwägen z Bsp. bei bevorstehenden Kündigungen.., Aufträge hereinzubekommen, und und und...Selbständigkeit heißt nicht automatisch reich sein oder ein gutes Auskommen zu besitzen! Rücklagen kann man nicht mehr seit dieser Währung schaffen...Abgaben überwiegen den Einnahmen.. Selbst und ständig heißt, den Mut zu haben nicht auf Kosten anderer Leute zu leben!!!! Sich es nicht so einfach zu machen, wie es vielleicht ginge als Arbeitsloser .. Ich respektiere die Menschen, die arbeiten wollen und aus eigener Kraft etwas schaffen möchten! Bedaure auch diejenigen, die es nicht so gut getroffen haben und nicht einen anständigen Unternehmer zum Chef hatten / haben,sondern knallharte egomanische Manager..denen der Mensch nichts bedeutet-außer Profit und Effizienz....das Ganze ohne Haftung... WIR HABEN EINE KRISE-AUSNAHMEZUSTAND!!!! da sollte das Selbstbereinigungsverfahren (bis hin zur Insolvenz)ausgesetzt werden und ststtdessen die Unternehmen geschützt/ unterstützt werden-damit sie wieder kraftvoll weitermachen können...

..und da soll ein kleiner Selbständiger verstoßen werden?und wird womöglich noch als unfähig bezeichnet...??? Er sollte sich beim Amt erkundigen...da ist er sicher besser aufgehoben....da sitzen nämlich keine Klugschnacker...;) (bitte hier nicht alle diesen Schuh anziehen!! ...aber das ist wohl selbstredend...;) Musste das nur mal loswerden...DANKE Gruß von eine unternehmerin;)

Ja, bekommt er in jedem Fall ... er soll umgehend zum nächstgelegenen Jobcenter gehen und einen Antrag auf ALG II stellen. Auch wenn er nicht alle Unterlagen beisammen hat (auf jeden Fall braucht er den Mietvertrag, Kontoauszüge über die letzten drei Monate mit Nachweis über die Mietzahlungen und die Einkünfte, sowie am Besten auch eine GuV oder EÜ der letzten drei Monate, Personalausweis, Nachweise über Kosten von Versicherungen etc.), soll er sofort den Antrag stellen: denn die ARGE zahlt erst ab Antragstellung, nicht rückwirkend.