Miete selber zahlen trotz ALG2?
Hallo. Ich bin 20 Jahre alt und habe seit August eine eigene Wohnung die mir vom Amt bezahlt wird da ich ALG2 bekomme. Seit dem 19.11 habe ich jetzt einen Minijob. Jetzt habe ich vor einigen Tagen vom Amt einen Bescheid bekommen in dem drinne steht das mein monatlicher Leistungsanspruch nicht mehr ausreicht um meine Mietzahlung daraus vollständig zu decken und ich jetzt selber dafür zuständig bin den noch offenen Betrag an meinen Vermieter zu überweisen. Meine Frage ist jetzt: Habe ich als ALG2 Empfängerin nicht immer Anspruch auf die Zahlung meiner Miete?
3 Antworten
Wenn ich das richtig verstehe,wird oder wurde die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen !
Da du jetzt einen Nebenjob aufgenommen hast und nach dem Abzug deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nicht mehr so viel Anspruch auf Leistungen hast,steht dir nicht mehr die kompletten Kosten für die Unterkunft und Heizung zu.
Deshalb musst du jetzt die Differenz die das Jobcenter nicht mehr übernehmen kann,selber an den Vermieter überweisen.
Das kann meiner Ansicht nach aber nur passieren,wenn du außer deinem Verdienst noch ein weiteres Einkommen hast ( Kindergeld,Unterhalt ),denn selbst wenn du 450 € im Monat verdienen würdest,was das max.wäre,sonst hättest du einen sozialversicherungspflichtigen Job,müsste dir das Jobcenter weiterhin die vollen Kosten übernehmen.
Denn wenn du die Zustimmung für die Wohnung vom Jobcenter bekommen hast und die hast du,sonst würden dir die Kosten für Unterkunft und Heizung gar nicht erst gewährt,steht dir außer deinem vollen Regelsatz von derzeit 382 €,die kompletten Kosten der Unterkunft und Heizung zu,solange sie angemessen sind.
Da du aber auf deine angenommenen 450 € Einkommen,Freibeträge von insgesamt 170 € hättest,bliebe ein anrechenbares Einkommen von 280 € übrig. Diese 280 € anrechenbares Einkommen,würden ja noch nicht einmal deinen Regelsatz abdecken,somit müsste dir nicht nur die volle Miete weiterhin übernommen werden,sondern auch noch ca. 100 € für dein Regelsatz gezahlt werden.
Deshalb musst du, wie gesagt noch andere Einkommen haben,wenn nicht,ist dieser Bescheid fehlerhaft.
Jetzt habe ich vor einigen Tagen vom Amt einen Bescheid bekommen in dem drinne steht das mein monatlicher Leistungsanspruch nicht mehr ausreicht um meine Mietzahlung daraus vollständig zu decken und ich jetzt selber dafür zuständig bin den noch offenen Betrag an meinen Vermieter zu überweisen.
Das Jobcenter sagt lediglich, dass das Geld, was Sie noch vom Jobcenter bekommen, nicht ausreicht um die volle Miete direkt vom Jobcenter an den Vermieter zu überweisen, denn man bekommt ja nur einen gewissen Satz.
Der Regelsatz wird gekürzt und Sie müssen den offenen Betrag an den vermieter überweisen oder Sie bitten das Jobcenter das man Ihnen den zustehenden Regelsatz koplett an Sie zahlt und Sie dann die volle Miete an den Vermieter zahlen.
Meine Frage ist jetzt: Habe ich als ALG2 Empfängerin nicht immer Anspruch auf die Zahlung meiner Miete?
Sie haben Einkünfte die einen gewissen Betrag nicht überschreiten dürfen. Verdienen Sie mehr, wird der Regelsatz gekürzt.
Meine Frage ist jetzt: Habe ich als ALG2 Empfängerin nicht immer Anspruch auf die Zahlung meiner Miete?
Ja .. insoweit und in dem Maße, in dem noch ein Leistungsanspruch besteht.
Offensichtlich reicht aber deine REstanspruch auf Grund deines anrechnungsfähigen Einkommens nicht mehr aus, deine Miete voll zu decken. Und selbstverständlich darf das Jobcenter dem Vermieter maximal nur diese Restleistung überweisen und nicht mehr, als dir zusteht.
Das heißt, entweder zahlst du die Differenz selbst, oder du lässt die Restleistung auf dein Konto überweisen und zahlst dannn die gesamte Miete.