Darf man Poster von selbstgemachten Auto-Fotos verkaufen?

3 Antworten

Punkt 2 kann in manchen Fällen gegen das Markenrecht oder geschütztes Design verstossen.

Das ist aber von der Art des Verkaufes (z.B über Microstock-Bildagenturen) und von der aktuellen Rechtssprechung eines jeweiligen Landes abhängig.

Einige Automodelle und Namen sind Markengeschützt und oder das Design ist geschützt.

1) Ja, darf man. Wenn man Gewerbe angemeldet hat.

2) Wenn der Besitzer das Shooting beauftragt hat, dann nur mit seiner Erlaubnis. Evtl. Nummernschild blanken.

Wenn Du das Fahrzeug einfach so fotografiert hast, dann kannst Du das auch so machen. Bildrechte am Fahrzeug gibt es weder für den Besitzer noch für den Hersteller. (Wenn das Auto frei zugänglich stand, bei Ausstellungen hat der Veranstalter noch ein Woert mitzureden.)

1. Ja, wenn er dich beauftragt damit.

2. Teilweise. Vorher sollten die Urheberrechte und die Freigabe eingeholt werden, von dem das Auto stammt.