Kann man als Mieter an einen Strom-/Gasversorger gebunden werden?
Wir wohnen in einer Mietwohnung und beim Einzug hat uns die Hausverwaltung direkt bei Eon für Strom, Wasser und Heizung angemeldet. Die ganzen Zähler im Haus haben alle ein Eon Logo und regelmäßig kommt ein Techniker von Eon vorbei um sie abzuzählen. In der alten Wohnung, übrigens in den gleichen Ortschaft. war das genauso. Der Vermieter hat uns bei Eon angemeldet und die Zähler waren auch alle von Eon.
Meine Frage: Kann ich als Mieter an einen Energieversorger gebunden werden? Wir würden nämlich am liebsten wechseln, weil Eon doch sehr teuer ist. Allerdings scheinen die Vermieter hier in der Stadt wohl irgendeinen Deal mit Eon geschlossen zu haben. Warum sonst werden alle Mieter ohne wirkliche Einverständnisserklärung bei Eon angemeldet?
20 Antworten
Wie so oft: Es kommt darauf an!
Eon ist vermutlich neben Lieferant auch Netz- und Messstellenbetreiber (und möglicherweise auch der regionale Grundversorger). Das muss man erst mal unterscheiden, das erklärt aber die Aufkleber auf den Zählern (gehören ja Eon).
Strom dürfte niemals ein Problem sein. Nur ganz bestimmte Konstellationen lassen es nicht zu, dass man wählen darf. Dazu gehört beispielsweise der Betrieb eines Blockheizkraftwerkes oder Eigenerzeugung durch Erneuerbare-Energien-Anlagen, was bei dir aber zu 99,9% nicht zutrifft.
Anders sieht es bei Wasser und Gas aus. Wasser ist ein nicht-liberalisierter Markt. Hierfür ist immer der regionale Betreiber zuständig (oder es gibt einen eigenen alten Brunnen). Bei Erdgas bestimmt die Konstellation des Heizungssystems ob ihr wählen könnt oder nicht.
Bei einer Zentralheizung fällt das natürlich flach. Es gibt einen Erdgaszähler, der dann vor der Heizung sitzt, der alle Mengen messen wird, die in das Haus kommen. Alles andere sind Zähler um die Mengen für die Abrechnung verteilen zu können. Die Menge auf diesen ersten Erdgaszähler kann nur von einem Anbieter kommen. Das bestimmt in der Regel der Hausverwalter (und wird auch über diesen abgerechnet oder per Dienstleister umgelegt).
Eher ist es möglich, wenn jede Partei eine eigene Heizungsanlage hat. Theoretisch kannst du dann frei wählen. Es gibt aber auch hier ausnahmen. Beispielsweise wenn die Heizungsanlage über Wärme-Contracting bezogen wurde. Das ist eine Art Leasing. Der Eigentümer bleibt dann in der Regel jemand, der auch die Energie liefert. Du würdest dann kein Erdgas beziehen (auch wenn die Mengen zur Berechnung des Preises dienen), sondern eine Wärme.
Das hat sicher wenig mit einem "Deal" zu tun, sondern eher damit, dass Eon wahrscheinlich Grundversorger ist. Würdest du dicht nirgends anmelden, ist Eon auch automatisch Lieferant.
Du bist Vertragspartner des Stromanbieters, wenn Dein Name auf der Stromrechnung steht.
So kannst du selbstverständlich auch den Vertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Das kann Dir niemand verbieten.
Die Kündigung des alten Vertrages überlässt Du am besten dem neuen Anbieter - sonst gibt es unnötiges Chaos.
Übrigens: Die Strompreiserhöhungen der meisten Anbieter geben dir ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages - da musst Du mal recherchieren.
Wer hat Dich denn gebunden, Du kannst doch jederzeit wechseln? Dass der Vermieter Dich bei E.On angemeldet hat und das E.on-Logo überall prangt, bedeutet vermutlich nur, dass E.on vor Ort Euer Grundversorger ist, das ist aber keine Bindung...
Du kannst natürlich auch als Mieter Deinen Strom-und Gasversorger selber bestimmen! Das mit den Zählern regelt dann der neue Versorger mit dem vorherigen Anbieter!
Ja und nein! Auf Wasser und Heizung hast Du keinen Einfluss, ebensowenig wie auf dem Strom außerhalb Deiner Wohnung. Was Deine Wohnug betrifft hast Du die freie Wahl Dir einen Stromanbieter auzusuchen. Dein Vermieter hat darauf keinen Einfluss. Es sei Du hast einen Zwischenzähler und Du rechnest mit Deinem Vermieter Deinen Strom ab.