Vermieter hat Strom angemeldet!
Ich dachte gestern, ich gucke nicht richtig: Wir hatten einen Brief vom Vermieter im Kasten, dass er für uns Strom angemeldet hat (ist ja eigentlich nett, aber den Anbieter suchen wir uns immer noch selbst aus!) UND einen Brief vom örtlichen Stromanbieter á la "Danke für den Auftrag". Das kann doch gar nicht rechtsgültig sein! Der Anbieter wollte nicht einmal unsere Unterschrift oder ähnliches, hat nur die Kosten und Kontoverbindung mitgeteilt, die wir ja monatlich brauchen werden.
Kann es sein, dass der Vermieter "Provision" oder so etwas bekommt? Wieso sollte er sonst für uns einen Vertrag abschließen? Der ist aber keinesfalls rechtsgültig, selbst wenn der Herr sich am Telefon als mein Freund ausgegeben hätte, oder?
12 Antworten
Ihr seit vermutlich gerade erst eingezogen?
Der Vermieter hat den Anschluß gekündigt. Warum sollte der Vermieter auch für seine Mieter zahlen? Der muß aber die Grundgebüren und gegebenenfalls Verbräuche durch renovierungsarbeiten und Besichtigungen (licht) zahlen, der Zähler wird also bei Leerstand auf den vermieter gemeldet.
Meldet der Vermieter den Zähler ab, dann schickt der Grundversorger automatisch ein schreiben in der Annahme dass der Mieter alles so übernehmen will wie es war. Es besteht noch kein Vertrag mit dem Grundversorger, hier muss man noch das Formular ausfüllen und zurückschicken!
Der Vermieter meldet nicht an. der meldet sich nur ab und nennt den Namen des Mieters der jetzt für den Zähler verantwortlich ist. Die Adresse haben die ja so oder so. Denn wenn man einen Zähler abmeldet muss man denen mitteilen was mit dem Stromanschluß passiert, also wer die angeschlossenen Räume benutzt. Macht man das nicht kommt der Grundversorger und nimmt seinen Zähler mit!
Der Liefervertrag ist rechtunwirksam. Der Vermieter hat kein Recht für seine Mieter mit irgend jemandem Verträge abzuschließen. Dem Versorger mitteilen (schriftlich) dass du dich an den Vertrag nicht gebunden fühlst, da du ihn nicht abgeschlossen hast. Kündige hilfsweise fristlos. Für eventuell anfallende Kosten muss der Vermieter aufkommen.
Genau, allerdings gibts dann ohne Vertrag auch keinen Strom...
das ist völlig normal,sonst müsste er ja für euch zahlen oder der zähler kommt raus.ihr könnt euch trotzdem einen anbieter suchen,hättet ihr auch früher tun können.dann so wie ich gelesen habe habt ihr nachtspeicheröfen,da braucht ihr sowieso einen anbieter der so einen tarif hat,meist haben den nur die netzbetreiber
Nee haben keine Nachtspeicheröfen. Trotzdem danke.
Wenn im Mietvertrag nicht Ausdrücklich Vereinbart wurde, daß der Vermieter den Stromanbieter bestimmt, muß er natürlich dem Mieter die Auswahl überlassen.
Dies ist einfach ein Versuch. Manchmal klappt es ja.
Teilt ihm höflich mit, daß ihr euch selbst um einen Stromanbieter kümmert und bedankt euch für das Angebot. Er wird dann schon wissen, daß es diesmal eben nicht geklappt hat.
Netter Versuch würde ich sagen.
Ich wohne in einer Wohnungsbaugesellschaft. Als ich einzog, hat man mich auch einfach angemeldet. Ich habe mir dann einfach meinen eigenen Anbieter gesucht und gewechselt. Habe den Vermieter auch nicht von meinem Wechsel informiert. Fand es auch nicht in Ordnung. Habe auch meine zustimmung dafür gegeben. Er kann Dich nicht zwingen, den Anbieter zu behalten.
Stimmt nicht. Wenn der Vermieter beim Versorger anmeldet, man nicht widerspricht, ist der Vertrag zustande gekommen.