kann man als Beamter kündigen?
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10 Antworten
Warum nicht? Ein Beamtenverhältnis ist letzlich auch ein Arbeitsverhältnis. Man sollte es sich jedoch gut überlegen, Beamte haben viiiiieeeeele Vorteile, die andere nicht haben.
Aber sicher. Wenn du Beamter bist, kannst du wann immer du willst kündigen. Nur, du kannst nicht gekündigt werden, vom Arbeitgeber.
Grundsätzlich Ja, nur handelt es sich nicht wirklich um eine "Kündigung", sondern vielmehr um einen Antrag auf Entlassung. Im Hessischen Beamtengesetz heißt es:
(1) Der Beamte kann jederzeit seine Entlassung verlangen. Das Verlangen muß dem Dienstvorgesetzten schriftlich, aber nicht in elektronischer Form erklärt werden. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung dem Beamten noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei dem Dienstvorgesetzten zurückgenommen werden, mit Zustimmung der Entlassungsbehörde auch nach Ablauf dieser Frist.
(2) Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen, sie kann jedoch solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, längstens für drei Monate. Bei Lehrkräften kann die Entlassung bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres, bei Hochschullehrern bis zum Ablauf des Semesters hinausgeschoben werden.
Ob das allerdings für einen Beamten sinnvoll ist, bleibt dahingestellt. :-)
Von gesetzteslage kann man als Beamter nicht "Kündigen" noch "gekündigt" werden Du kannst aber eine "Entlassung" beantragen bei deinem dienstherr. Dir muss nur klar sein das du damit deine Beamtenrente nur noch für die entrichtete Zeit gilt.
Kündigen kann ein Beamter nicht, genau so wenig, wie ihm gekündigt werden kann. Ein Beamter kann aber seine Entlassung verlangen, und das jederzeit, weil er in keinem Arbeitsverhältnis steht. Das hört sich komisch an, ist aber so. Das Beamtenrecht ist halt etwas anders formuliert, als unser Arbeitsrecht.