Angenommen jemand steigt in ein offenes Fenster ein, ist das dann auch ein Einbruch?

nanfxD  03.07.2021, 17:29

was meinst du mit Einbruch genau

BlutigeWelt 
Beitragsersteller
 03.07.2021, 17:58

Einbruch nach Gesetz.

6 Antworten

Ja. Zum Einsteigen dienen Türen. Türen, die einem gehören und zu denen man Schlüssel hat, WEIL sie samt Wohnung einem selbst gehören.

Man kann natürlich in die eigene Wohnung auch einsteigen, wenn man die Schlüssel verloren hat.

wiki01  03.07.2021, 18:38

Nö, ist es erst einmal nicht, denn es gibt keinen Einbruch im StGB.

Natürlich!!

Vermutlich heißt es dann anders, aber der Eindringlich hat in einer fremden Wohnung nichts verloren, wenn er nicht eingeladen ist.

Natürlich ist das auch Einbruch, der wohnungsinhaber muss sich aber eine Mitschuld anrechnen lassen weil er den "Einbruch" begünstigt hat.

wiki01  03.07.2021, 18:38

Blödsinn. halte dich bitte raus.

Es gibt keinen Einbruch im StGB, aber einen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Das ist es aber nicht, wenn du nur durch ein offenes Fenster in eine Wohnung einsteigst. Wenn du dabei nichts zerstörst, und nichts klaust, bleibt da nur Hausfriedensbruch über. Und das ist ein Antragsdelikt, das muss der Eigentümer / Besitzer anzeigen und Strafantrag stellen.

Ja, wenn du anschließend einen Diebstahl begehst.

§ 244 Absatz 1 Nr. 3 StGB:

einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.

https://dejure.org/gesetze/StGB/244.html