Kann ich ohne Begründung meine Adresse für die Öffentlichkeit beim Einwohnermeldeamt sperren lassen?
Eine Freundin von mir möchte das beim Einwohnermeldeamt ihre Daten für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Nachdem sie dieses beantragen wollte kam zur Antwort das sie hierfür einen Gerichtliches Urteil oder einen Beschluß benötige um das zu tun. Ist das so. Denn ich habe letzte Woche im TV gesehen das jeder Bürger veranlassen kann, das seine Daten, beim Einwohnermeldeamt, nicht rausgegeben werden dürfen. Dankeschön
4 Antworten
i.d.R. kann auf jedem Einwohnermeldeamt der Weitergabe der Daten an Dritte widersprochen werden, allerdings nicht von allen Daten, und bestimmte Stellen sind davon trotzdem ausgenommen.
Hier mal ein Inhaltsauszug, der in dieser Form wohl für die meisten Städte gültig ist:
Widerspruch/Einwilligung Datenübermittlung
Gegen die Weitergabe von persönlichen Daten an ■Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen und ■Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden können Sie Widerspruch erheben. ■Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften ■Des Weiteren können Melderegisterauskünfte durch Datenübertragung oder im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Diesem automatisierten Abruf über das Internet können Sie widersprechen.
Nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung geben wir Daten an ■Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie ■Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen und Adressbuchverlage weiter.
Die Übermittlungssperre können Sie persönlich oder schriftlich beantragen.
Auskunftssperre
Darüber hinaus können Sie bei einer nachgewiesenen Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit eine generelle Auskunftssperre eintragen lassen, die eine Weitergabe der Daten an Dritte verhindert.
Die Auskunftssperre können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Es empfiehlt sich jedoch eine persönliche Vorsprache, da hier mögliche Probleme sofort behoben werden können. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis, eine schriftliche Begründung und Nachweise über die persönliche Gefährdung mit.
Im Regelfall reicht dafür eine gute Begründung, warum Du schutzwürdig bist. Wenn die Gemeinde anderer Meinung ist, dann wird ein Richter entscheiden, ob Du schutzwürdig bist.
Kommt darauf an, für was, oder?
es geht doch nur um deine Adressdaten oder? Hierzu braucht man doch kein Gerichtsbeschluss, es sei denn du möchtest von keinem Menschen gefunden werden.Ich habe das mal in ähnlicher Form gemacht, weil ich meine Ruhe vor einer ganz bestimmten Personen wollte.Hierzu musste ich nur ein Schriftstück aufsetzen mit Begründung und dann den Namen angeben.