Kann ich oder jemand wellnessmassagen als gewerbliche dienstleistungen geben?
Ich habe gehoert das ich kan wellnessmassagen als gewerbliche dienstleistungen geben (ohne annerkant ausbildung oder heilpraktiker sein). ist das richtig und wie diese 'gewerblich dienstleistung' funktioniert mit steueramt und andere gesetze?
3 Antworten
Du kannst Wellnessmassagen als Gewerbe anmelden, ohne dass du irgend eine Qualifikation brauchst.
- Gehe zum Gewerbeamt und melde das Gewerbe an. Die informieren das Finanzamt.
- Dann bekommst du vom FA Unterlagen zur steuerlichen Erfassung. Wenn dein voraussichtlicher Umsatz im Jahr unter 17.500 € bleibt, dann kannst du da die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen und musst keine MwSt von deinen Kunden nehmen und ans FA abführen.
- Am Ende des Jahres machst du eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung aus dem Gewerbe. Ist dein jährl. Gesamteinkommen über 8.130 €, wird Einkommensteuer fällig. Daher solltest du ca. 25 % deiner Gewinne zur Seite legen...
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber ja, auch ohne Ausbildung kannst du massieren. Mit einem Gewerbeschein, den Du auf jeder Gemeinde erhälst, kannst du dich selbständig machen und arbeiten.
Leider, deswegen, da ich der Meinung bin, dass es dringend eine Ausbildung benötigt um gut massieren und am menschen behandeln zu können. Auch wenn es ohne Ausbildung erlaubt ist, ich empfehle dir trotzdem zumindest eine Fortbildung zu machen.
http://www.terramedus.de/massageundwellnessakademie/fragen-antworten.php
einfache Antwort ja ...
Gewerbe muss natrürlcih angemeldet werden
ggfls ist auch die Ausführung als Kleingewerbe möglich
kleingewerbe.com
Vorteil vereinfachte Buchführung, MwSt muss nicht ausgeweisen, vereinnahmt und abgeführt werden ... (Grenze 17.500 Euro Umsatz)