Kann ich nachträglich noch Anzeige erstatten?

6 Antworten

die Versicherung (ADAC) ist ja offenbar gerade bemüht, den Sachverhalt aufzuklären. Momentan widersprechen sich die Aussagen der Beteiligten. Daher wird die Versicherung die polizeiliche Ermittlungsakte anfordern. Daraus wird zumindest die polizeiliche Aufnahme hervorgehen, mit Glück hat die Polizei auch die Spuren dokumentiert. Wenn die Versicherungsgesellschaft daraus den EIndruck gewinnt, dass ihr Kunde den Schaden verursacht hat, wird sie Deinen Schaden übernehmen. Diese Klärung ist offenbar noch nicht abgeschlossen, die Anforderung der E-Akte kann auch mehrere Wochen dauern. Solange solltest Du abwarten. Du schreibst, dass Du Fotos von den Fahrzeugen an der Unfallstelle gemacht hast. Wenn die ADAC-Vers. Deine Ansprüche abweisen sollte (weil eine Beteiligung ihres Kunden ihrer Meinung nach nicht nachgewiesen wurde), solltest Du dort noch einmal Argumente nachlegen, u.a. durch die Fotos, die Du gemacht hast. Das könntest Du übrigens auch jetzt schon tun. Denn es kommt sehr häufig vor, dass in solchen Fälle die Verursacher behaupten, dass sie keinen Schaden veursacht haben. Der Versicherer verhält sich in der Regel neutral. D.h., wenn Du ihm Beweise vorlegst, die den Versicherer von der Schuld ihres Kunden überzeugen, werden die auch bei gegenteiliger Aussage ihres Kunden zahlen. Der Opa hat vermutlich schon deshalb einen RA eingeschaltet, weil er befürchten muß, dass jemand aufgrund des Unfalles zu dem Schluß kommen könnte, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet ist. Die RA sind (im Gegensatz zu den Versicherern) nie objektiv. Die lügen im Interesse ihres Mandanten und stellen Behauptungen auf, dass ist teilweise unglaublich. Insofern solltest Du noch nicht unruhig werden, es kann aber hilfreich sein, Deine Argumente zu untermauern. Denn grundsätzlich mußt DU Deinen Anspruch beweisen.

lachs4709 
Beitragsersteller
 03.03.2015, 12:22

Das war jetzt die beste Antwort die ich erhalten habe. Ich habe jetzt gestern auch nochmals mit der Polizei telefoniert. Sie sagte mir, dass aus polizeilicher Sicht fest steht, dass er den Schaden verursacht. Jetzt kommt auch noch hinzu dass mein Auto jetzt rostet, da es ja am 22.1.15 passierte. Nach 2 Wochen hat es schon angefangen zu rosten. Ich frage mich nämlich auch, weshalb er einen RA eingeschaltet hat, da er ihm nicht wirklich viel bringt. Aber wenn er zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, dann müsste er eine medizinisch-psychologische Untersuchung machen. Die könnte ich doch theoretisch beim Landratsamt beantragen. Ist das richtig?

Du brauchst nur zur Polizei gehen und den Strafantrag unterschrieben.

Das hat aber mit der Versicherung nichts zu tun!!!

Je nach Höhe des Schadens hast du nur zwei Möglichkeiten:

  1. Einen Anwalt beauftragen die Sache mit der gegnerischen Versicherung zu klären (bei Rechtsschutz Versicherung i. d. R. kein Problem).

  2. Bei geringfügigem Schaden alles sein lassen.

Die Versicherung wird mit allen Mitteln versuchen die Zahlung zu vermeiden.

MfG

lachs4709 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 18:24

Der Schaden war über 1000Euro und Rechtsschutz habe ich nicht sonst hätte ich schon längst einen RA eingeschaltet. Indirekt hat es mit der Versicherung schon zu tun. Dann ermittelt nämlich die Staatsanwaltschaft und wenn die sagen, dass hier die Beschädigung durch ihn verursacht wurde, dann kann ich zum Anwalt und meine Kosten ohne Risiko einklagen.

natürlich kannst du immer noch anzeige machen - tus !

Ohne wirkliche Beweise sieht es ganz schlecht aus, da steht dann Wort gegen Wort.

Das ist mir auch schon passiert. Ein Jugendlicher ist mir vorne rechts ins Auto gefahren, hat seiner Versicherung erst erzählt, dass gar nichts passiert und und als meine Versicherung dann von ihm die Begleichung des Schadens an meinem Auto wollte, hat er seine Aussage um 180" gedreht und wollte auch Geld von meiner Versicherung. Nach deutschem Recht nennt man das auch Versicherungsbetrug. Das interessante an der Sache, seine Versicherung hat diese beiden Aussagen von ihm abgespeichert und mir mehrfach mitgeteilt und nichts unternommen. Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei paar Schuhe. Wenn jetzt hier jemand auf dem Klotz hauen möchte: Ich habe alles in Papierform hier und kann es belegen, nur ist halt eine Klage auch mit logistischen und finanziellen Dingen verbunden, weshalb man nicht immer alles zum Ende verfolgen muss.

lachs4709 
Beitragsersteller
 28.02.2015, 20:34

Die Versicherung wird natürlich alles unternehmen nichts zu bezahlen. Solange es kein gerichtliches Urteil gibt, wird nichts bezahlt.

Mich12  03.03.2015, 11:32
@lachs4709

Das ist doch völlig aus dem Leeren gegriffen. Die Versicherung bilden sich eine Meinung und das kann eine Weile dauern, da kann die Versicherung auch zwischendrin ihre Aussagen korrigieren, was die Bezahlung betrifft. Dass die Versicherung ausschliesslich nach einem gerichtlichen Urteil zahlt ist absoluter Blödsinn.

lachs4709 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 20:25

Fahrzeuggegenüberstellung kann man machen.

lachs4709 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 18:37

Es ist nur komisch, dass als ich aus dem Krankenhaus kam, einer der Polizisten mir entgegen kam und sagte, nachdem ich fragte ob das aufgenommen wurde, ich weiter fahren könnte und sie den Verursacher haben und die Sache aufgenommen ist. Ich habe geglaubt, dass sie das mit der Tür angeschaut haben also seine Türe aufgemacht haben und geschaut haben ob dass passt mit dem Schaden. So kann er sich aus der Affäre ziehen. Soll ich jetzt Anzeige gegen die Polizei mit Schadenersatz stellen, weil sie den Unfall nicht richtig aufgenommen haben? immer das gleiche mit der Polizei. Ich werde keine Polizei mehr holen.

Mich12  27.02.2015, 18:44
@lachs4709

meine Erfahrungen sind die, dass die Polizei das aufnimmt, aber da nicht wirklich viel herumkommt, man bekommt teils sogar erzählt das die Sache eh aussichtslos ist und im Notfall dann Wort gegen Wort steht und anhand der Schäden dann der Gutachter nicht eindeutig feststellen kann, wer denn nun der Verursacher war. Anzeige erstatten ist sicher immer sinnvoll, aber die Erfolgsaussichten ...

Im Zweifel senden die Versicherer einen Gutachter, der den Schaden prüfen kann, die Polizei wegen falscher Aufnahme anzeigen oder sich darüber beschweren ... wozu bringt nichts ausser noch mehr Ärger.

lachs4709 
Beitragsersteller
 28.02.2015, 20:29
@Mich12

Wer bezahlt den Gutachter und wessen von wessen Versicherung kommt der Gutachter. Von der gegnerischen? Ist der neutral - eher nicht?

Mich12  28.02.2015, 23:05
@lachs4709

also, ich kann auch nur von meiner Erfahrung sprechen.

vorab: ich weiss jetzt nicht mehr die Details zu deiner Unfallsache, daher passt sicher einiges nicht, dann überlies es einfach

Den Gutachter zahlen die Versicherer, allerdings kosten die auch Geld und daher machen die das nicht in jedem Fall. Soweit ich mich erinnere wird der Gutachter immer nur für den Schadens des Versicherungsnehmers dieser Versicherung hinzugezogen. Eigentlich sollten Gutachter objektiv sein. Ich habe da so meine Zweifel aber sowas ist natürlich nicht belegbar. Wenn der Gutachter feststellt, dass nicht feststellbar ist, wer der beiden Autofahrer für den Unfall verantwortlich war, dann zahlt die Versicherung der anderen nur 50%, da man von einer geteilten Schuld ausgeht. Würde der Gutachter feststellen, dass der Versicherungsnehmer schuldig ist müsste die Versicherung 100% zahlen. Ich kenne jetzt deinen Fall nicht mehr, aber der Schaden an deinem Fahrzeug, dazu bedarf es auf jeden Fall eine Bewertung der Schadenhöhe, entweder Werkstatt (am besten eine von der Versicherung vorgeschlagene) oder aber ein Gutachter.

Ich kann da wirklich nicht weiterhelfen, was ich geschrieben habe, wird dir deine Haftpflichtversicherung telefonisch sehr geau erklären können. Da die Frage hier ist, vermute ich, dass das nicht/noch nicht passiert ist. Die müssen es dir erklären. GGfs gibt es auch die Möglichkeit mit dem Kennzeichen des Gegners bei einer zentralen Versicherungsstelle in D anzurufen und die geben dir dann zu diesem gegnerischen Kennzeichen die Telefonnummer seiner Haftpflichtversicherung. Aus taktischen Gründen ist es natürlich besser nicht mit denen zu sprechen, sondern nur mit der eigenen.

... bei der Versicherung anrufen! Viel Glück

Geh zur Polizei oder am Besten zu einem Anwalt. Die Polizei hat doch alles aufgenommen. Das dürfte kein Problem werden.

lachs4709 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 18:40

Die Polizei sagte als sie da waren dass kommt hin mit dem Schaden und ich fragte einen der Polizisten noch, als ich aus dem Krankenhaus kam ob es aufgenommen wurde. Er sagte ja und dass ich weiterfahren könne. Jetzt stellte sich heraus dass er seine Tür nicht aufgemacht hat und geschaut hat ob das die Beschädigung von meinem Kotflügel trifft. Kann ich jetzt Schadenersatz von der Polizei fordern wenn die den Schaden nicht richtig aufgenommen hat?

Drizzt1977  27.02.2015, 19:19
@lachs4709

Das wäre ja noch schöner.

Der Unfall wurde aufgenommen, was du leider nicht sagst, ob es als "einfache" Ordnungswidrigkeit aufgenommen wurde oder als Straftat (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort von dem alten Herrn).

Sollte es als Ordnungswidrigkeit aufgenommen worden sein, könnte es bei einer Verwarnung des Opas für die Polizei gewesen sein. Von der Polizei wurde ja was geschrieben, sagst du. Dessen Personalien hast du. Alles andere, sprich die Regulierung des Schadens, läuft dann nur über die jeweiligen Versicherungen. Sollte es Probleme mit der Regulierung geben, läuft es auf eine zivilrechtliche Klage gegen den Opa heraus. Dazu müsstest du (vielleicht auch eine deine Versicherungen) einen Anwalt bemühen, um das Geld vor Gericht einzuklagen. Dabei wird dann die Unfallanzeige der Polizei per Akteneinsicht angefordert und da müsste dann ja drinnestehen, dass ein Schaden bei dir entstanden ist.

Für einige: Die Polizei ist nicht dazu da, um dir dein Geld zu beschaffen. Dafür gibt es hochbezahlte Anwälte, die sich gerne streiten.

lachs4709 
Beitragsersteller
 28.02.2015, 20:25
@Drizzt1977

Das weiß ich leider nicht, ob es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat augenommen wurde. ich habe am 22.1.15 zur Polizei gesagt, dass ich von einer Anzeige absehe, wenn er es zugibt und ich mein Geld bekomme. Schließlich habe ich ja nichts davon. Da ich aber gestern von der Versicherung erfahren habe, dass er gestern bei der Polizei gewesen sein soll und plötzlich von der Sache nichts mehr weiß und sagt er hätte keinen Schaden verursacht, möchte ich Anzeige erstatten und ich denke, dass es nur als Ordnungswidrigkeit aufgenommen wurde. Sonst hätte mich die Polizei ja nicht gefragt. Die Polizei hat halt den Schaden aufgenommen aber nicht die Schadenhöhe. Immerhin über 1000 Euro netto. Kann ich eigentlich auch ein Gutachten machen lassen als Beweisfeststellung? Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine.

lachs4709 
Beitragsersteller
 28.02.2015, 20:40
@Drizzt1977

Die hochbezahlten Anwälte beschaffen aber auch kein Geld. Bei einer Anzeige müsste das Fahrzeug von der Staatsanwalt bzw. einem Sachverständigen untersucht werden. Dann müsste ich nämlich schon den Sachverständigen nicht bezahlen das ist der Unterschied. Indirekt würde dann doch Geld beschafft, von einem hochbezahlten Anwalt aber überhaupt nicht. Der ist eher hinderlich.

lachs4709 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 18:25

Anwalt kostet Geld und nachher bleibt man auf den Kosten sitzen, hohes Risiko.