Kann ich mich auf Paragraph 57 des Thüringer Schulgesetzes berufen?
Meine Lehrerin hat uns über die Ferien fett Hausaufgaben gegeben. In Paragraph 57 steht aber das Ferien von Hausaufgaben freizuhalten sind... Könnte ich mich darauf berufen? (Und sie nicht machen) xD
12 Antworten
Hallo,
Hausaufgaben dienen zur Kontrolle, ob der gelehrte Stoff auch verstanden wurde.
Diese dienen nicht dem Zweck versäumten Unterricht oder mangelhafte Unterrichtsqualität daheim auf zu arbeiten.
Diese Hausaufgaben sind so nicht korrekt und haltbar. Je nach dem wie alt man ist, sollen einem die Eltern etwas dazu schreiben oder man verfasst dazu selber etwas. Ferien sind Ferien!
Mir ist ehrlich gesagt nicht ersichtlich, wo überhaupt das Problem liegt. Als ob irgendjemand in 6 Wochen kontrollieren würde, ob du diese Aufgaben gemacht hast.
Einfach nicht machen und gut ist. Das wird niemanden mehr interessieren.
wäre es eine Leistung für das Vergangene Schuljahr
Wie kommst du denn auf diese Idee???
Ich weiß ja nicht, was du für Lehrer hast/hattest - ich kenne keine, die an Gedächtnisschwund leiden.
Ich hatte in meiner gesamten 12jährigen Schullaufbahn nicht ein einziges Mal einen Lehrer, der Hausaufgaben nach den Ferien noch verbessert hat bzw. überhaupt daran gedacht hat.
Noch dazu hat man eh nur selten die selben Lehrer wie im Vorjahr.
Weil hier so viel Unsinn als Antwort steht wird meine Antwort länger ausfallen. Ich wünsche mir tatsächlich, dass alle Mitmenschen, die mal eben so ihre teilweise hirnfreie Antwort hingeschrieben haben, die einkopierten Zitate zur Kenntnis nehmen und sich in Zukunft danach ausrichten.
Aus $ 25 zur Kenntnisnahme
"Das Persönlichkeitsrecht
des Schülers ist zu achten. Jeder
Schüler kann sich bei als ungerecht empfundener
Behandlung oder Beurteilung an
den Lehrer, an den Vertrauenslehrer, an
die Schülervertretung, den Schulleiter und
an die Schulkonferenz wenden. Über alle
wichtigen Angelegenheiten des Schulbetriebs
ist der Schüler zu unterrichten."
Persönlichkeitsrechte einer jeden in diesem Staat amtlich gemeldeten Person sind in den Artikel 1- 20 unseres Grundgesetzes genannt. Wer sie nicht kennt mag bitte dort erst mal nachlesen.
Dir als Anregung das nächste Zitat
§ 26 a Schülerzeitung
"(1) Die Schüler können in der Schülerzeitung
von ihrem Recht auf freie Meinungs-
äußerung Gebrauch machen. Jeder Schüler
hat das Recht, an einer Schülerzeitung für
eine oder mehrere Schulen mitzuwirken.
Die Schülerzeitung wird von einer Redaktion
von Schülern herausgegeben und vertrieben.
Die Redaktion ist, anders als bei
der im Rahmen einer Schulveranstaltung
unter der Verantwortung eines Schulleiters
herausgegebenen Schulzeitung, für den
Inhalt der Schülerzeitung allein verantwortlich.
Sie kann sich einen Lehrer ihres Vertrauens
zur Beratung wählen."
Auch hier Dir als Anregung, manchen Antwortenden mal ins Stammbuch geschrieben und nur teilweise kopiert
"§ 28 Mitwirkung der Schüler
(1) Die Schüler wirken durch gewählte
Schülervertretungen entsprechend ihrem
Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit am
schulischen Leben mit. "
Noch eine Denkanregung teilweise einkopiert
"§ 27 Schülergruppen
Die Schüler haben das Recht, sich an ihrer
Schule zur Verfolgung von Zielen zusammenzuschließen,
die innerhalb des Bildungsauftrages
der Schule nach § 2 liegen "
Diese Teilkopie finde ich für Dich in dem Fall wichtig
"§ 32 Mitwirkung der Eltern
(1) Die Eltern wirken durch gewählte
Elternvertretungen in Angelegenheiten mit,
die für die Schule von allgemeiner Bedeutung
sind."
Womit für mich zunächst mal Deine Frage beantwortet ist.
Die Grundlage Deiner Frage kennst Du selbst. Die muss ich ja nicht mehr einkopieren. Denke über meine Zitate nach. Und diskutiere mit den Mitschülern Deiner Klasse darüber und mit deren Eltern.
Tatsächlich würde ich, wäre ich Dein Vater, bei Kenntnis einer solchen Situation, den Elternbeirat einberufen. Was Dir Antwort genug sein wird.
in § 57 geht es um Datenschutz
http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1230.pdf
http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1245.pdf
Du meintest wohl die Schulordnung ....
die Sommerferien sind vbals zu Ende ... und noch nichts gemacht?
wurden die Hausaufgaben am letzten Schultag vor den Ferien zum 1. Schultag nach den Ferien aufgegeben?
Dann hättest Du mit einem solchen Paragraphen ggf eine Chance Dich zu wehren.
Wenn die Hausaufgaben aber z.B. 3 Schultage vor Feriebeginn aufgegeben wurden mit Stichtag "fällig nach den Ferien", dann wird Dir auch ein Paragraph wahrscheinlich wenig helfen.
Selbst wenn es kontrolliert wird, wäre es eine Leistung für das Vergangene Schuljahr, und da steht die Note ohnehin schon fest.