Baustellenstaub auf Balkon und in Wohnung, Lärm und Erschütterungen - Schadensersatz?
Hallo,
das an meine Wohnung angrenzende Haus wurde heute komplett abgerissen und heute bin ich wieder nach Hause gekommen und musste feststellen, dass auf dem ganzen Balkon und um die offenen Fenster herum sich sehr viel Baustaub abgesetzt hat. (habe wegen dem Lärm der letzten Tage und der Erschütterungen zeitweise woanders gelebt) Das ist natürlich ärgerlich, da es eine riesen Arbeit sein wird das alles zu reinigen. Zudem kann ich auch einen Teppich wohl wegschmeißen, da der Staub einen sehr unangenehmen modrigen geruch hat. Sobald ich mich zu lange in der nähe des Drecks aufhalte kriege ich Hustenanfälle, scheine das nicht sonderlich gut zu vertragen. Meine Frage ist, ob es möglich sei eine Art Schadesersatz zu fordern? Wegen dem Lärm und der Erschütterungen war es bspw. auch nicht möglich zu lernen und auszuschlafen (bei Nachtschichten), ging schon um 6 los mit den Arbeiten. Ich wohne in einer Eigentumswohnung.
5 Antworten
Du kannst es versuchen dann nehme dir aber einen Rechtsanwalt. Denn wer Schaden verursacht muss auch dafür aufkommen.
habe wegen dem Lärm der letzten Tage und der Erschütterungen zeitweise woanders gelebt
Nun, dann wussteste doch, daß abgerissen wurde. Warum haste dann nicht die Fenster geschlossen? Und wegen Deiner "Vergesslichkeit" willste nun Schadensersatz? Wirst mit der Forderung sicher keinen Erfolg haben.
unglaublich.... hahaha geh am besten auf eine EINSAME Insel dann hast Deine Ruhe!
Muss ich mir das etwa gefallen lassen so lange?
Nein, das glaub ich nicht. Allerdings stellt sich dann auch die Frage, wann sollen sie arbeiten? Nachts, wenn Du auch arbeitest? Du solltest einen Anwalt befragen. Eventuell haste Anspruch auf eine Hotelunterbringung. Grüße
kannst du vergessen....
schönes wochenende noch
Meine Frage ist, ob es möglich sei eine Art Schadesersatz zu fordern?
Nein: Erschütterungen, Lärm und Staub sind nun mal unvermeindlich, wenn ein Haus abgerissen wird. Und auf dem Bau wird von Somnenauf- bis untergang gearbeitet - beides hast du hinzunehmen :-(
Dass du die Fenster geöffnet lässt, weil du das nicht erwartest, oder deinen Balkon nicht mit einer Abdeckplane schützt, ist dein Problem.
Klar ist es Arbeit, Staub zu saugen - aber kein Schaden, der ersetzt werden muss :-(
G imager761
Ich glaub da hast Du keine Chance. Wenn Du nicht im Rechtschutz bist spar Dir lieber Dein Geld!
Die Arbeit geht etwa 2 Wochen und zuvor ist kein Staub in meine Wohnung reingekommen. Habe nicht erwartet dass es sich in diesem Ausmaß verbreitet. Ich beziehe mich auch eher auf den Balkon. Und wegen dem Lärm, wegen dem ich mich nicht in meiner Wohnung aufhalten konnte? Muss ich mir das etwa gefallen lassen so lange? Die Arbeiten sind ja noch lange nicht fertig.