Kann ich meinen Geburtsnamen eintragen lassen?
Ich wurde unehelich geboren. Mein Geburtsname ist G., damals wurde auch die erste Geburtsurkunde auf G. ausgestellt. Ein Jahr später haben meine Eltern geheiratet wodurch ich den Nachnamen M. bekommen habe. Danach wurde eine weitere Geburtsurkunde ausgestellt, also habe ich zwei verschiedene. Meine Frage nun ist, ob ich meinem Geburtsnamen im Ausweis eintragen lassen kann oder ob dieser quasi „verfallen“ ist.
2 Antworten
https://www.familienrecht.net/geburtsname/
Soweit ich das verstehe wird das nicht funktionieren. Deine Mutter kann bei Scheidung ihren Mädchennamen wieder annehmen. Du aber nicht.
Du kannst deinen Nachnamen nur ändern wenn du heiratest und den Namen deiner frau annimmst. Oder deine Mutter neu heiratet und ihr eine einbenennung auf den Nachnamen des neuen Mannes machen lasst. Aber auch das wäre dann nicht wieder rückgängig zu machen.
Dein Geburtsname ist M.; die erste Geburtsurkunde mit G. ist nicht mehr aktuell.