Kann ich meine Schwester aus dem Ausland einladen?

2 Antworten

Unmoeglich ist das nicht aber ziemlich schwierig. Erst einmal brauchst du jemanden, der gegenueber der Auslaenderbehoerde eine sog. "Verpflichtungserklaerung" abgibt. Damit verpflichtet man sich, fuer alle Kosten aufzukommen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Gastes stehen. Diese Verpflichtungserklaerung ist unwiderrufbar und endet erst mit der tatsaechlichen Ausreise des Gastes (sie gilt also auch ueber den genehmigten Aufenthaltszeitraum hinaus, wenn der Gast nicht rechtzeitig ausreist) und erstreckt sich ggf. auch auf die Kosten einer Abschiebung. Es handelt sich also um eine sehr umfangreiche Verpflichtung, die den sich Verpflichtenden u.U. viele Tausender kosten kann.

Logischerweise wird die Auslaenderbehoerde eine solche Verpflichtungserklaerung nur von Personen akzeptieren, die die eingegangene Verpflichtung erforderlichenfalls auch erfuellen koennen. Es muss also ein ausreichendes Einkommen oder Vermoegen nachgewiesen werden. Ersatzweise wird i.d.R. auch eine Sicherheitshinterlegung in Hoehe von mehreren Tausend Euro akzeptiert. Ausserdem muss zur Beherbergung des Gastes ausreichender Wohnraum nachgewiesen werden.

Da du offensichtlich nicht ueber ein ausreichendes Einkommen oder Vermoegen verfuegst, wird man von dir auch keine Verpflichtungserklaerung akzeptieren. Du musst dir also jemanden suchen, der ueber die noetige Finanzkraft verfuegt und zudem bereit ist, dieses doch nicht ganz unerhebliche Risiko einzugehen.

Wenn du es schaffst, diese Huerde zu nehmen, geht's mit der Visumbeantragung in Afghanistan weiter. Dazu muss deine Schwester eine ausreichende Auslandskrankenversicherung sowie die Flugbuchung (hin und zurueck) nachweisen. Die hoechste Huerde wird dann aber darin bestehen, jeglichen Zweifel an der rechtzeitigen Rueckkehrabsicht auszuraeumen. Vermutlich wird man ihr bei der Visumbeantragung erst einmal unterstellen, dich nicht besuchen sondern tatsaechlich nach Deutschland uebersiedeln zu wollen. Diesen Verdacht wird sie ausraeumen muessen. Hierzu waere alles vorzutragen und nachzuweisen, das eine besonders enge Bindung an das Heimatland belegt.

Hier helfen u.a. familaere Bindungen (in diesem Fall wohl weniger an die Eltern als an einen in Afghanistan im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, eigene Kinder u.s.w.), eine schon seit laengerem bestehende feste Arbeitsstelle, relevanter Immobilienbesitz im Heimatland u.s.w.

Die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Rueckkehrabsicht duerfte hier also die mit Abstand hoechste Huerde sein, an der wohl auch die allermeisten Antragsteller scheitern.

Fazit: Auch wenn ein Visum grundsaetzlich moeglich ist, erscheint es doch sehr unwahrscheinlich, dass sie auch wirklich eins bekommen wird.

Kannst du nicht! im sie einladen zu können, musst du eine gewisse qm an Wohnung haben die du selber finanzierst und auch vom Staat unabhängig. Leben.. Ausserdem muss sie in Afghanistan dem deutschen konsulaten vorweisen können das sie job oder schule hat und auch eine gewisse summe an geld also nach Deutschland auch wirklich nur zu besuch einreisen will.

Anerkannte 
Beitragsersteller
 29.08.2013, 01:22

Einen Job und Angestellten hat Sie. Ich habe eine zweizimmer Wohnung, da wäre kein Problem. Heißt das, dass ich solange ich kein Geld habe, kein Recht darauf habe, meine Familie zu sehen?

ruzgarinkizi  29.08.2013, 01:26
@Anerkannte

Ja aber du musst unabhängig. Vom Staat leben und das tust du ja nicht und bist noch azubi und dazu noch wenn ich es richtig verstanden habe bist hast du auch noch nicht den unbefristeten aufenthaltserlaubnis

ruzgarinkizi  29.08.2013, 01:29
@Anerkannte

Oder du kennst jemanden am besten deutsch, der sie einladen kann. Also dir ein gefallen tut aber da will nicht jeder die Verantwortung ubernehmen