Kann ich meine Heizung wieder selbst ans Laufen bringen?

3 Antworten

kommt auf die Gastherme an.

Bei meiner ist es Einstellung 0 alles aus

Einstellung 1 warmes Wasser

Einstellung 2 Wasser und Heizung

du sagst du hast alles auf 0 gestellt, also stell doch einfach mal auf die Einstellung die vorher dort war?

Ausserdem hat meine Gastherme zumindest einen Resetknopf.

Schaue mal Im deckel oder an der Seite der Seite im Gerät den da sollte die Betriebsanleitung versteckt sein ! Damit kanst du dan auch alles wieder richtieg einstellen ! Achtung Ärger gibt es wen die Schonsteinfger einstellung an ist !

Knöpfe wild drehen ist immer gut, dann hat man die Anlage so richtig schön verstellt. Dir ist aber kalt, dass es ein Typenschild gibt, auf dem wichtige Bezeichnungen stehen und das Internet, in dem man vielleicht eine Bedienungsanleitung finden könnte?

Das schreit geradezu nach einem Monteur, so wie du vorgegangen bist.

korruptepolitik 
Beitragsersteller
 16.09.2018, 08:19

genau den will ich vermeiden. Aber wenn es denn sein sollte, muß ich den ja nicht zahlen. Bin ja nur Mieter und Stromausfall gibt s ja immer mal durch rausgeflogene Sicherung.

SirKermit  16.09.2018, 08:29
@korruptepolitik

Wenn du völlig unüberlegt an der Anlage herum fummelst, dann ist das dein Problem, wenn dadurch die Heizkosten steigen oder es zu kalt wird.

Damit hat der Vermieter nichts zu tun. Wenn, dann schadest du dir selber. Und wenn du schon die Einstellungen veränderst, was hat dich daran gehindert, ein Foto der alten Einstellungen zu machen? So viel Umsicht sollte man schon walten lassen.

korruptepolitik 
Beitragsersteller
 16.09.2018, 08:37
@SirKermit

Ich bin sehr zuversichtlich, das ich der Verwaltung vermitteln kann, das sie sich um das Problem kümmern werden. Das gehört doch zum Mieter 1 x 1, das man die Kosten sinnvoll aufteilt.

SirKermit  16.09.2018, 09:52
@korruptepolitik

Der Vermieter ist nicht für eigenmächtige Änderung von Einstellungen verantwortlich. Wenn du deine Heizkosten selber hochtreibst, was hat der Vermieter damit zu tun?

"Das gehört doch zum Mieter 1 x 1, das man die Kosten sinnvoll aufteilt. "

Ja, wer schuldhaft etwas ändert, hat seine Kosten selber zu tragen. Aus http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html

"Etagenheizung / Wohnungsheizung

Hier sorgt eine Therme oder eine andere Heizanlage für die nötige Wärme innerhalb einer Wohnung. Die Kosten der Beheizung trägt regelmäßig der Mieter, der dafür einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließt. Die Kosten der Reinigung und Wartung der Heizanlage oder der Therme trägt regelmäßig der Vermieter, es sei denn, etwas anderes ist mietvertraglich vereinbart.( AG Dortmund, WuM 1983, 325)"

Dein Vorgehen fällt aber nicht unter Wartung und Reinigung. Ich glaubem du verstehst das alles gar nicht. Wenn du die Anlage so verstellst, dass sie höhere Kosten für Gas verursacht, dann zahlst du das typischerweise und nicht der Vermieter. Die Heizung läuft und kann die Wohnung über 18 Grad halten. Was du daraus machst, ist deine Angelegenheit.

Ab hier bin ich dann auch raus.