Kann ich mein Geld zurück verlangen, wenn ein Abo durch Abzocke entstand?
Guten Tag,
mein Freund hat auf eine Zeitungsannonce von Stiftung Warentest als Warentester reagiert und wurde zum Vorstellungsgespräch geladen. Dort unterschrieb er einen Arbeitsvertrag als Warentester, der nur gültig wird durch ein Abonnement der Hörzu Zeitung. Weil er unwissend war, unterschrieb er in Hoffnung auf Arbeit. Das Abo hat er erhalten, von Stiftung Warentest hat er nie wieder etwas gehört. Bei der Hörzu hat er gekündigt, da sie ihm das am Telefon geraten haben. Trotzdem wurde weiter abgebucht. Auf nachfrage wurde gesagt, die Kündigung ging nie ein und er muss bis mindestens November 2013 zahlen.
Bis jetzt konnte niemand helfen. Ist dieses Abonnement rechtlich wirksam? Oder kann er sein Geld zurück verlangen? Es geht immerhin um einen Betrag von knapp 300€. Wie kann man gegen Stiftung Warentest vorgehen? Den Vertrag hat er ja noch. Haben wir überhaupt eine Chance, ohne hohe Anwaltskosten etwas zurück zu bekommen?
Bitte nur antworten, wenn ihr in solchen Rechtsfragen fit seid und wirklich Ahnung habt. Vielen Dank vorab für die Hilfe.
7 Antworten
Nein.
Der Vertrag ist unter Vorspielung falscher Tatsachen entstanden. Hier liegt eine arglistige Täuschung (§ 123 BGB) vor.
Alle Beträge die keine 8 Wochen zurück liegen bitte durch die Bank zurück buchen lassen.
Eine Kündigung bejaht prinzipiell das Bestehen eines Vertragsverhältnisses. In so einem Fall ist ein Widerspruch und eine Anfechtung die richtige Reaktion. Bitte lerne die Unterschiede.
Der Widerspruch ist per Einwurfeinschreiben zu versenden.
Die bisher gezahlten Beträge, die sich nicht zurückbuchen lassen sollten schriftlich angemahnt werden mit Aufforderung zur Erstattung innerhalb der nächsten 14 Tage, andernfalls das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Wenn diese nicht autorisiert waren ist dasin der Tat korrekt, 13 Monate.
Das hört sich nicht so an, als hätte das mit der richtigen Stiftung Warentest irgendwas zu tun. Daher kannst du davon ausgehen, dass der Abovertrag durch eine "arglistige Täuschung" entstanden ist und kann daher gem. § 123 BGB angefochten werden. Wenn ihr eine Kopie der Kündigung habt, könnt ihr damit auch belegen, dass inzwischen das Abo gekündigt wurde. Die Lastschriften könnt ihr innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen. Außerdem könnt ihr Anzeige erstatten wegen Betrugs. Und dann würde ich mich auch mal erkundigen, ob man da Schadensersatz verlangen kann, bzw. die Rückzahlung der bisher abgebuchten Summen.
Wenn du den AGBS zugestimmt hast nein
Und wenn ich in meine AGB schreibe bei Kündigung erhalte ich das Sorgerecht für alle Kinder des Vertragspartners??
AGB die dem BGB zuwider laufen sind nichtig.
Hier mal ein paar §§ zum lesen und verstehen:
- § 110 BGB
- § 123 BGB
- § 138 BGB
- § 184 BGB (bei Minderjährigen vor allem)
- § 305c BGB
- § 307 BGB
- §§ 312 ff BGB
- § 6 Abs. 1 PAngV
Ihr werdet doch in Deutschland auch so einen Verbraucherschutz haben, wende dich dorthin, die haben Ahnung und Rechtsberater. Viel Glück,lg aus Wien
Wird schwer aber ja kannst du
Bei Lastschriften ist die Grenze mittlerweile 13 Monate, man muss also nach 8 Wochen sein Geld nicht abschreiben