Unnötiges "Hörzu - Abo" schon kündigen, ehe Schriftliches vorliegt?
Mir geht es ebenso wie Animus1643: An Gewinnspiel teilgenommen, dann in HÖRZU-Abo gerasselt. "So dämlich kann man eigentlich nicht sein." Aber leider doch. Irgendwann kam auf meinem Handy: "Iphone gewonnen". Dafür sollte man Werbe-Emails zustimmen ("kann man ja in den Papierkorb schieben") und die Telefonnummer angeben ("Für Gewinnbenachrichtigung").
- Die Werbe-Emails kommen pausenlos. Auch "Newsletter abmelden HIER" hilft nicht. Es sind immer die gleichen Absender.
- Heute nun Telefonanruf: "Sie sind unter den 20 Gewinnern, zwischen denen noch die Plätze ausgelost werden. 1. Preis: Auto oder Bargeld, 2. Preise: Reise oder Bargeld usw. Aber 1000€ Warengutschein haben Sie auf jeden Fall schon gewonnen". Dann nur noch u.a. Kontonr. und anderes angeben. Dass ich auf den Gewinn keine MwSt zahlen muss, dafür sorge der Sponsor HÖRZU durch ein 14-Monate - Abo.
Haben mich die Gewinnansagen so bekloppt gemacht, dass ich dem Abo (zweimal jährlich 64 €) zugestimmt habe?
Nachdem ich "brav und dämlich" alles "Erforderliche" angegeben habe, sagte die in leichtem Akzent sprechende Dame (TelNr. 042652671856), dass mich die "Kostenkontrollabteilung" nun anrufen würde und ich müsse zur "Qualitätssicherung" gewisse Angaben wiederholen. Ein ebenfalls leicht Akzent sprechender Herr (Tel. 064679183652) rief mich sofort an und ebenso "treudoof" antwortete ich korrekt.
In 10 Tagen würde ich dann ein "Begrüßungsschreiben" erhalten und am 10.11.2017 würden dann die Gewinner bekannt gegeben.
"Dir ist nicht zu helfen", sagte meine Frau, "Dir ist nicht zu helfen. Nicht weiter wird passieren als, dass wir ein HÖRZU - Abo ander Backe haben, das wir nicht brauchen!"
Das "Begrüßungsschreiben" wird sicherlich so lange auf sich warten lassen, bis die Widerrufsfrist vorbei ist. Daher würde am liebsten gleich jetzt bei HÖRZU kündigen, obwohl noch gar nichts vorliegt. Ist das möglich?
2 Antworten
Kündigen ist nicht unbedingt die beste Idee - im Zweifelsfall gibt es eine Kündigungsfrist, die einzuhalten ist, und dann hast du das Abo dennoch an der Backe.
Was du tun solltest, ist: deine Erklärung (dass du das Abo haben willst) widerrufen. Dafür gilt eine Frist von 14 Tagen, die nicht zu laufen beginnt, bevor du über deine Möglichkeit zum Widerruf informiert worden bist.
Solang Du keine Kundennummer hast, kannst Du kaum was machen. Dein Vertragsgegener wird kaum die Hörzu selbst sein. Das steht dann in diesem Schreiben. Bei Erhalt sofort mit Androhung einer Klage dem Vertrag widersprechen. Und jeder Abbuchung widersprechen, sofort zurück holen.