Unnötiges "Hörzu - Abo" schon kündigen, ehe Schriftliches vorliegt?

2 Antworten

Kündigen ist nicht unbedingt die beste Idee - im Zweifelsfall gibt es eine Kündigungsfrist, die einzuhalten ist, und dann hast du das Abo dennoch an der Backe.

Was du tun solltest, ist: deine Erklärung (dass du das Abo haben willst) widerrufen. Dafür gilt eine Frist von 14 Tagen, die nicht zu laufen beginnt, bevor du über deine Möglichkeit zum Widerruf informiert worden bist.

Solang Du keine Kundennummer hast, kannst Du kaum was machen. Dein Vertragsgegener wird kaum die Hörzu selbst sein. Das steht dann in diesem Schreiben. Bei Erhalt sofort mit Androhung einer Klage dem Vertrag widersprechen. Und jeder Abbuchung widersprechen, sofort zurück holen.