Kann ich jemanden in Amerika anzeigen?

2 Antworten

Nabend!

Erstmal ist es sehr unschön derart belästigt zu werden und kann dir da nur empfehlen eine Rechtsberatung hinzu zu ziehen.
Die Problematik in deinem Fall dürfte jedoch sein, dass die USA nicht gezwungen ist in Strafaufklärung mitzuwirken. Anders wäre es in einem europäischen Land.
Rufmord ist zwar im StGB unter §187 definiert, wird in der Regel aber eher schwer nachweisbar sein und eher als üble Nachrede (§186 StGB) abgetan werden.

Aber da ich keine Hintergründe kenne und auch kein Anwalt bin, empfehle ich ein Anwaltsgespräch zur Klärung.

Liebe Grüße und viel Erfolg wünscht,
Norman

Da hilft wohl nur ein Beratungsgespräch mit deinem Rechtsanwalt.

Lass dir aber vorher und zwischendrin mal sagen, was dich der Spaß kostet und was deine Rechtschutzversicherung übernimmt!