Verdi Beitrag zu wenig gezahlt, habe ich noch Rechtsschutz?
Hallo,
Ich hatte es versäumt ein Arbeitsverhältnis bei Verdi anzugeben mit dem sich auch die Beitragszahlung erhöht hätte. Nun hatte ich vor ein paar Tagen per E-Mail nachgefragt ob ich rückwirkend nachzahlen könnte und noch keine Antwort erhalten
Nun ist heute ein Rechtsfall "kündigung" eingetroffen
Bin ich rechtsschutzversichert Bei Verdi ?
3 Antworten
Die "Rechtschutzversicherung" der Gewerkschaft kannst du eh in der Pfeife rauchen, denn die schützen dich nur wenn das für Sie "interessant" ist.
Vor dem Arbeitsgericht kann man selber klagen. Da es immer erst einen Gütetermin gibt ist das keine besondere Hürde. Der Richter erklärt dabei die Sach und Rechtslage, man muss nur zuhören. Dann kann man sich vergleichen ode weitermachen
Danke
Ich wurde nach dem ersten Gütetermin von der Gewerkschaft Verdi einfach sitzengelassen ( ist aber 20 Jahre her)
Man kann sich selber vertreten, zumindest zu Gütetermin. Passt einem das nicht beantragt man das Verfahren fortzusetzen und nimmt dann einen Anwalt. ICh habe schon einige Verfahren durchgeführt - auf beiden Seiten.
Alle die mal 500 Euro gewonnen haben und 550 für den Anwalt gezahlt haben, lernen das auch selber
Hallo,
nein du bist nicht mehr Rechtschutzversichert.
Gemäß der Satzung der Gewerkschaft hat nur derjeniege eine Anspruch auf Leistungen der Gewerkschaft, der den satzungsgemäßen Beitrag geleistet hat.
Dieses must du im Schadenfalle sogar anhand deiner Lohnabrechnungen nachweisen.
Danke für die Antwort
Grundsätzlich: Nein, du hast keinen Rechtsschutz
Tatsächlich wird es aber Ermessenssache der Gewerkschaft sein, ob sie dir Rechtsschtz gewährt oder nicht. Denn immerhin hast du die Gewerkschaft schon vor der Kündigung auf deine zu niedrigen Beiträge hingewiesen. Wenn das Ereignis, dem deine Kündigung zu Grunde liegt, schon vor deiner Mitteilung an die Gewerkschaft stattgefunden hat, könnte es eng werden mit dem Rechtsschutz. Wenn deine Mitteilung aber zeitlich früher gelegen ist, sollte es eigentlich keine Probleme geben (ist aber keine Garantie)
Die "Rechtschutzversicherung" der Gewerkschaft kannst du eh in der Pfeife rauchen, denn die schützen dich nur wenn das für Sie "interessant" ist.
Das ist Unsinn
Und jemanden ohne Rechtbeistand aufs Arbeitsgericht zu schicken ist auch kein wirklich guter Rat