Mahnung von ver.di nach 7 (!) Monaten!?
Hallo,
ich war Mitglied bei ver.di fast 3 Jahre lang und habe am 16.01.2012 zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich gekündigt und habe in dem Kündigungsschreiben gleichzeitig der Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge widersprochen. Die Kündigung wurde dann zum 1.7. ( !!!! ) fast 7 Monate später rechtskräftig. Ver.di hat die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Warum das bei mir zum 1.7. ist finde ich einfach nur rauszögern des unverweigerlichen.
Jedenfalls erhielt ich heute eine Mahnung über die zu zahlenden Beiträge von Januar - Juli 2012. Ich fiel bald vom Stuhl.
Ich habe 7 Monate lang keine Mahnung oder ähnliches erhalten und bin echt stinksauer auf den Verein.
Meine Fragen: Ist es rechtens, 7 Monate zu warten um dann den gesamt Betrag anzumahnen?
Warum ist ver.di so unsozial und hält einen "gefangen" in diesem Sch***** verein? Warum war die Kündigung nicht bis zum 31.03. oder 01.04. rechtskräftig???
Muss ich zahlen?
LG und danke für Antworten.
2 Antworten
Weil du zu spät gekündigt hast. Spätestens am 04.01.2012 hätte ver.di die Kündigung zum 31.03.2012 haben müssen. Den Erhalt musst du beweisen.
Da du das Dingen aber erst am 16.01.2012 (!!) losschickst ist ver.di hier vollkommen im Recht. Warum du eine Gewerkschaft, als Sch****verein bezeichnest erschließt sich mir nicht.
Verjährung tritt nach 3 Jahren ein, also beschwer dich bitte nicht über die 7 Monate. Das ganze ist auf deinen Mist gewachsen, also bezahle und gut ist.
Naja, das stimmt aber, hättest noch 2011 gekündigt dann wärs nur bis 1.4. gelaufen. Also, die Kündigungszeit ist richtig so.