Kann ich gegen Hausverbote vorgehen?
Hallo ihr lieben,
ich hab mal nh Frage wegen eines Hausverbotes welches ich in einer Supermarktkette bekommen hab. Zuerst erkläre ich mal wie es zu dem Hausverbot kam.
Ich ging während der Schulzeit in besagten Supermarkt um mir etwas zu kaufen. Am Eingang wurde ich jedoch aufgefordert meinen Rucksack abzulegen. Ich weigerte mich. Der Kassierer faselte dann etwas von Hausrecht (Ich weiß leider erst jetzt das es besagtes "Hausrecht" gar nicht gibt). Ich habe mich jedoch weiter geweigert die Tasche abzugeben. Der Kassierer hat mir darauf den Zutritt zu besagtem Supermarkt verwehrt. Ich hab ihn daraufhin gebeten den Filialleiter sprechen zu dürfen.
Als dieser da war, schilderte ich ihm die Situation. Er Sprach mir nun ein Hausverbot aus. Vermutlich weil ich ihn der Diskriminierung eines Schülers beschuldigte mit dem Hintergrund das eine Dame in der Schlange der Kasse auch eine Tasche bei sich trug. Sie wurde offensichtlich nicht aufgefordert die Tasche abzugeben. Nachdem der Filialleiter mir das Hausverbot aussprach wies ich ihn daraufhin das ein Hausverbot schriftlich erfolgen muss (ja das war dumm). Auf jeden fall habe ich da nun ein Hausverbot.
Ich bezweifele allerdings das er mir ein Hausverbot mit der Begründung erteilen kann das ich trotz mehrfacher Aufforderung meinen Rucksack nicht abgegeben hab. Das hat er nämlich auf das Formular geschrieben. Außerdem hat er ein paar Wörter im Kopf der Formulares durchgestrichen (ich weis nicht ob das rechtens ist).
Mittlerweile weiß ich, er hätte mir kein Hausverbot ausstellen dürfen. Jetzt stelle ich mir die Frage ob ich gegen dieses Hausverbot vorgehen kann da es ja auf keiner rechtlichen Basis erteilt wurde.
Das Problem ist nur ich habe meine "Schuld" gestanden indem ich das Hausverbot unterschrieben hab. Kann ich immer noch dagegen vorgehen? Vielen Dank schonmal im vorraus!
Liebe Grüße !
10 Antworten
Ein Hausverbot braucht eigentlich keine Begründung - der Laden ist sowas wie das "Wohnzimmer" des Eigentümers und wenn er dich da nicht haben will, braucht er dich nicht reinzulassen.
Wie bitte kommst du auf den Blödsinn das es in einem Supermark kein Hausrecht gibt? Es gibt selbstverständlich ein Hausrecht und es gibt auch Regeln welche Art von Taschen ein Kunde in den Verkaufsraum mit nehmen darf, und bei welchen ein Verkäufer sagen kann Bitte abgeben. Rucksäcke gehören zu 100 % in die zweite Katogorie. Handtaschen z.B. können Kundinen meisten problemlos mitnehmen.
Also es gibt das Hausrecht und damit darf dir auch ein Hausverbot erteilt werden, wenn du wie von dir selbst geschildert die geordneten Abläufe massiv störst. Dieses Hausverbot kann dir sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden. Solltest du trozdem in den Laden gehst machst du dich wegen Hausfriedensbruch strafbar. Der Filialleiter könnte dich dann anzeigen.
Du bist hier völlig auf dem Holzweg .
Ich bezweifele allerdings das er mir ein Hausverbot mit der Begründung erteilen kann
Unsinn. Kraft Hausrecht kann dir jeder Angestellter des Markts ein Hausverbot erteilen, das auch mündlich wirksam wäre.
Zuwiderhandlungen wären als Hausfriedensbruch eine Straftat - bist du Ü14 und deliktfähig, wirst du schon sehen, wass deine irrige Meinung in diese Frage wert ist :-O
G imager761
Ein Einzelhändler muss dir keineswegs etwas verkaufen. Wenn der Filialleiter dir Hausverbot erteilt, gilt das auch. Dafür braucht er überhaupt keine Begründung.
Wenn du das in verschiedenen Läden machst, musst du demnächst in der Nachbarstadt einkaufen gehen.
Er darf dich herauswerfen wegen was auch immer will,das Hausrecht existiert (woher hast du Gegenteiliges?) und er darf dich rauswerfen wann und wieso er will,es sei denn es liegt keine nachgewiesene Diskriminierung vor,für die du auch keine Zeugen hast,ein Hausverbot muss nicht schriftlich erfolgen,von daher kannst du mit dem Dokument machen,was du möchtest,es ist so oder so rechtens und wenn du da nochmal auftauchst,begehst du einen Hausfriedensbruch.