Kinder im Supermarkt beobachten erlaubt?
Hallo. Ich wurde vor einigen Tagen im Lidl von Sicherheitsmann gebeten den Markt zu verlassen. Ich habe nichts geklaut oder mich schlecht verhalten, sondern mich nur etwas länger bei den Süßigkeiten aufgehalten um nach Kindern zu schauen. Also nichts sexuell oder so, ich mag Kinder einfach nur sehr gerne und schaue ihnen gerne zu, weil sie so klein und so süß und sind.
Wenn man alleine als Mann auf Spielplätze geht, wird man oft komisch angeguckt. Da ich gerne das nützliche mit angenehmen Sachen verbinde, lass ich mir dann natürlich etwas länger Zeit beim Einkaufen.
Als ich gestern Nachmittag wieder dort war, hat ein Mitarbeiter gesagt dass ich 1 Jahr Hausverbot habe. Dürfen die das einfach so machen? Ich habe ja nichts geklaut oder jemand belestigt. Kann es sein das das vielleicht einfach Rassisten sind? (Ich bin Südländer)
Ich habe mir überlegt ein Anwalt zu beauftragen, weil hier sehr wenig zum einkaufen ist, aber bin zurzeit leider immer noch arbeitslos und Anwelte sollen sehr teuer sein.
Hat jemand Erfahrungen mit sowas? Darf man Hausrecht einfach so ausnutzen? Gibt es auch Anwelte die nicht so teuer sind oder kann man vom Jobcenter ein beantragen?
14 Antworten
Ich habe nichts geklaut oder mich schlecht verhalten, sondern mich nur etwas länger bei den Süßigkeiten aufgehalten um nach Kindern zu schauen. Also nichts sexuell oder so, ich mag Kinder einfach nur sehr gerne und schaue ihnen gerne zu, weil sie so klein und so süß und sind.
Das ist schon merkwürdig und finde es gut, dass den Mitarbeitern das aufgefallen ist und da eingegriffen haben. Wenn du das normal findest, solltest du mal darüber nachdenken. Irgendwas stimmt bei dir nicht.
Völlig willkürliches Aussprechen von einem Hausverbot geht nicht. Hausrecht hin oder her.
https://www.frag-einen-anwalt.de/willkuerliches-Hausverbot--f139571.html
Und eben, wie es im Artikel nachzulesen ist, den § 226 BGB beachten.
sondern mich nur etwas länger bei den Süßigkeiten aufgehalten um nach Kindern zu schauen.
Du scheinst überhaupt kein Gefühl dafür zu haben, wie Dein Verhalten auf Deine Umgebung wirkt.
Bevor Dir Hausverbot ausgesprochen wurde, muss es ja einen Vorlauf gegeben haben. Sprich einen Kunden/ Mitarbeiter, der Dich gesehen und den Sicherheitsdienst informiert hat. Ebenso muss der Sicherheitsdienst zu dem Schluss gekommen sein, dass Dein Verhalten nicht geduldet werden kann.
Du scheinst Deine Bedürfnisse klar im Blick zu haben, aber überhaupt nicht zu bemerken, dass Du anderen damit deutlich zu nahe trittst.
Wenn Dein Verhalten im Alltag und im Kontakt zu anderen Dir Probleme bereitet und es Dir nicht möglich ist, zu erkennen, was Du damit beim Gegenüber auslöst, wäre nicht ein Anwalt, sondern ein Arzt meine erste Anlaufstelle.
in österreich ist das so das dass hausrecht bestimmt wer eintreten darf und wer nicht. wie in einer discothek
Selbstverständlich kann dich der Supermarkt hinauswerfen. Das besagt das Hausrecht. Wenn es nicht so wäre, könnte jeder Mensch in deine Wohnung kommen und könnte so lange bleiben, wie er will und du könntest nichts dagegen machen.
Du brauchst keinen Rechtsanwalt. Er kann dir nicht helfen. Lidl ist im Recht.
Du mußt die Kinder sehr lange und sehr intensiv beobachtet haben, denn so schnell wird man nirgends herausgeworfen!
Nein, der Paragraph kommt hier eindeutig nicht zum Tragen. Immerhin liegt für das Hausverbot ein nachvollziehbarer Grund vor! Außerdem kann Lidl sich aussuchen, mit wem er Geschäfte machen will. Niemand kann Lidl zwingen, dem Fragesteller etwas zu verkaufen oder ihn in den Geschäftsräumen zu dulden.
Nein, der Paragraph kommt hier eindeutig nicht zum Tragen.
Wie kannst du das auf die Ferne beurteilen?
Immerhin liegt für das Hausverbot ein nachvollziehbarer Grund vor!
Und der wäre welcher? Hat den betrieblichen Ablauf gestört oder etwas Vergleichbares? Er hat auch nicht erkennbar gegen die Hausordnung verstoßen. Oder weißt du hier mehr?
Allerdings wurde Ihnen vorliegend ein Hausverbot in einem Ladenlokal erteilt. Ein solches ist regelmäßig jedem zugänglich und es werden keine Zugangskontrollen durchgeführt, denn der Ladeninhaber möchte gerade, dass Kunden seinen Laden betreten. Daher wird allgemein die Ansicht vertreten, dass ein Hausverbot in einem öffentlich zugänglichen Geschäftsraum nur dann ausgeprochen werden darf, wenn der Andere zB gegen die Hausordnung verstoßen oder den Betriebsablauf gestört hat.
Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/willkuerliches-Hausverbot--f139571.html
ich habe das schon oft gemacht und hat niemand was gesagt
Der Vergleich hinkt! Man kann Privaträume nicht mit öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen vergleichen!
Dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer halten, denn ggf. liegt hier ein Verstoß gegen BGB § 226 vor!