Aufsichtspflicht der Eltern auf Partys?
Hallo Leute, ich werde bald meinen 18. Geburtstag bei mir daheim feiern, wobei sowohl Minderjährige als auch über 18-jährige anwesend sein werden. Dabei werden wir natürlich auch was trinken.
Nun ist meine Frage, was denn wäre, wenn sich einer der Minderjährigen total abschießen und im Worst Case sogar im Krankenhaus landen würde. Hätten meine Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt oder wären die Volljährigen Gäste für das Wohlergehen der anderen verantwortlich?
Vielen Dank schon mal!
4 Antworten
Wenn du zu diesem Zeitpunkt 18 bist, wären deine Eltern ja wohl raus aus dem Spiel.
Grundsätzlich ist es so, wenn Minderjährige zu einer Feier eingeladen werden und deren Eltern dem zustimmen, kann man dies als mündliche Übertragung der Aufsichtspflicht betrachten. Wenn du also (dann) schon 18 bist, könnte es durchaus sein, dass du dafür verantwortlich gemacht werden kannst.
Die anderen volljährigen Gäste sind eben nur Gäste und für die kommt keine Aufsichtspflicht in Frage. Aber sie dürfen durchaus Besonnenheit und
Allerdings kann man die Aufsichtspflicht auch nur im Rahmen der Möglichkeiten ausüben und muss auch darauf vertrauen können, dass die zu betreuenden Personen ihrem Alter entsprechend eine gewisse Vernunft mitbringen. Daher sollte man als Gastgeber durchaus darauf achten, dass die Party nicht aus der Rolle fällt. Aber man kann das Verhalten der Gäste nicht zu 100% kontrollieren. Daher müsste wohl schon etwas recht heftiges passieren, damit die Eltern der Gäste mit einer Klage Erfolg haben könnten.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
nein die verantwortung für die minderjährigen trägst du. du hast die aufsicht zu führen über die minderjährigen deiner party und deine eltern sind aus der nummer raus. mit 18 stehst du für deine aktionen alleine gerade. also entweder sorgst du dafür, dass die minderjährigen nichts trinken oder du lässt den alk völlig weg.
Ist ne privatveranstaltung. Solange die Eltern der betroffen euch keinen "Auftrag" erteilen sollte da nix passieren.
Ob das noch für 16, 17 jährige gilt..
Du bist 18 Jahre alt, Du lädst ein, Du hast die Verantwortung, was auf Deiner Party geschieht.
Dei Einladung zu einer Geburtstagsfeier kann durchaus als Auftrag gesehen werden. Zitat:
"Die Übernahme der Aufsichtspflicht erfolgt automatisch dadurch, dass die kleinen Gäste schriftlich oder mündlich zu der Feier eingeladen werden, Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einem sogenannten stillschweigenden Vertragsabschluss."
http://www.vorlagen-geburtstagsgruesse.de/geburtstag-fachartikel/sicher-kindergeburtstag-feiern-die-wichtigsten-infos-zur-haftung/