Kann ich eine einstweillige Verfügung rückgängig machen?
also ich fass mich kurz..
hatte stress mit mein freund... hab voreilig eine einstweillige verfügung beantragt ... heute kam der ladungstermin vom gericht .. hab mih aber gestern abend mit mein freund vertragen... kannich den gerichtstermin absagen und alles zurück ziehen ?
8 Antworten
Erkläre gegenüber dem Gericht, dass sich der Antrag auf einstweilige Verfügung erledigt hat und es keiner mündlichen Verhandlung bedarf.
Da aber auch Dein Freund Widerspruch eingelegt haben dürfte, sollte auch dieser den Vorgang für erledigt erklären.
Ja, einen Antrag auf einstweilige Verfügung kannst Du auch zurücknehmen. Wundere Dich allerdings nicht über die Kosten des bisher eingeleiteten Verfahrens, die Dir in Rechnung gestellt werden.
So einen Antrag sollte man sich gründlich überlegen. Du kannst ihn schon zurückziehen, aber deine Glaubwürdigkeit wird leiden.
Nunja, normalerweise überlegt man/frau sich ja so was vorher, denn es wird ja keine Kleinigkeit gewesen sein, sonst hättest du ja nicht eine solche Maßnahme ergriffen! Aber geh doch zu dem Termin hin und erkläre dort, dass du es rückgängig machen möchtest! Und beim nächsten Mal erst mal tief durch atmen, bevor du die Gerichte beschäftigst!
Schade, dass Du so wenig Selbstvertrauen hast. Keiner kann Dir helfen, ausser Du selbst. Wer bist Du? Der Kapitän, der weiss, wohin er fährt? --------------------------Der Heizer, der immer Kohlen nachfüllt, obwohl er nur weiß, dass es nach Shanghai gehen soll. Oder bist Du ein Passagier, der von zwei besorgten Matrosen gefragt wird, ob es ihm schlecht geht ------------------und es wird ihm schlecht??? -------------Wo sind die selbständigen Frauen?