kann ich eine eidesstattliche Erklärung widerrufen?
Mein geschiedener Mann ist verstorben er hat das gemeinsame Testament nicht geändert, nun wäre die Erbschaft auf seine Geschwister zurückgefallen ich hab eine eidesstattliche Erklärung abgegeben dass die Erbschaft laut Testament stattfinden soll. dies hat das Gericht nun anerkannt. jetzt zeigen die Erben ihr wahres Gesicht und stellen die Geschwister und mich mich so dar dass Sachen aus dem Haus entnommen wurden ohne ihr Einverständnis obwohl die Geschwister vom Gericht ein Schreiben bekamen dass sie die rechtsmässigen Erben sind. bevor das Gericht die eidesstattliche Erklärung anerkannt hat.
nun möchte ich die Erklärung zurück nehnen, da ich nun das wahre Gesicht der jetzigen Erbe sehe, es wäre auch nicht im Sinne meines verstorbenen Exmanns.
gibt es da eine Möglichkeit...
MFG
karin Stannek
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2 Antworten
ich hab eine eidesstattliche Erklärung abgegeben dass die Erbschaft laut Testament stattfinden soll. dies hat das Gericht nun anerkannt
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Ohne Anspruch auf rechtliche Wertung.
Eine - sogar vor Gericht - abgegebene Eidesstattliche Erklärung ist keine Schenkung, die z.B. wegen groben Undanks rückabgewickelt werden kann.
Deswegen habe ich Zweifel daran zumal es eine Zustimmung zu einem Testament ist.
Also zuerstmal, wenn die testamentarisch eingesetzten Erben keine Verwandten sind haben sie nach deutschem Recht keinen rechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Erbteils.
Mit anderen Worten:
Erben sind immer nur leibliche oder angeheiratete Verwandte. Zur Aufteilung zwischen diesen mal bitte im Erbrecht recherchieren, dem Ehepartner stehen aber in jedem Fall erstmal 50% des gesamten Erbes zu, danach werden Verwandte 1. Grade beerbt, dann 2. Grades usw.
In wieweit das jetzt auf geschiedene Ehepartner anzuwenden ist bitte auch nachlesen.
Sind weitere, nicht Verwandte Personen (z.B. meine Nachbarin... ; der nette Zeitungsbote ... usw.), im Testamen eingesetzt hat das keine rechtlich verbindliche Wirkung, soll heißen die haben keine Möglichkeit das Erbteil einzuklagen und sind darauf angewiesen, dass die entsprechenden Sachen von den Erben herausgegeben werden (die das nicht müssen).
Wegen der eidesstattlichen Erklärung, ob das Gericht das so gelten lässt, dass dadurch (verbindlich) eventueller eigener Erbanteil abgetreten wurde, lässt sich so nicht sagen. Zu dem Fall einfach mal einen Anwalt befragen, aber in keinem Fall kann dadurch der Erbteil der Geschwister verkleinert wurden sein.
das was ich geschrieben habe ist vom. Gericht so entschieden worden..leider im nachhin gesehen
Wo hast du denn diese krude Idee her?
bitte genau lesen
Ich habe das genau gelesen, aber die Behauptung, dass sich aus einem (nach den geltenden Normen von Hand geschriebenen) Testaments keine rechtliche Wirkung ergibt, ist einfach nicht korrekt.
das testament war notariell beurkundet... es geht darum ob ich meine Erklärung widerrufen kann..
So hatten wir mal in der Behandlung des Erbrechts gelernt, erhelle mich, wenn ich falsch liege, habe das jetzt aus dem Gedächtnis zusammengetragen.
Deshalb ja auch mein Verweis auf einen Anwalt. Das Erbrecht ist recht komplex und ohne die genauen Verhältnisse zu kennen ist es unmöglich etwas genaues zu sagen.
das Gericht hat die eidesstattliche Erklärung von mir anerkannt und die Geschwister aus der Erbfolge nicht mehr berücksichtigt
Das dürfte eigentlich nach meinem Rechtsverständniss nicht möglich sein. Auf den eigenen Erbteil verzichten ok, aber über fremde Erbteile kann man nicht bestimmen. Zumal ja offenbar der geschiedene Mann verstorben ist.
Aber wie gesagt, Anwalt fragen, da man dazu die Verhältnisse vermutlich genau kennen muss.
So viel Falsches über das Erbrecht habe ich noch nie gelesen. Und dann auch noch ...nach deutschem Recht..... zitieren... tut mir leid, Du liegst hier völlig falsch