Einschreiben Rückschein bei Firmenadresse
Muss für eine Vertragskündigung ein Einschreiben verschicken, geht das mit dem Rückschien denn bei einer Firmenadresse (also wo keine Person angegeben ist)?
5 Antworten
Du musst nicht! Aber es ist natürlich immer besser, sich sowas bestätigen zu lassen! Bei einer nicht angenommen Kündigung einer Sache liegt die Beweislast bei dir und rechtswirksam wird sie erst nach Erhalt! Aber es reicht für gewöhnlich auch, wenn man im Kündigungsschreiben ergänzt, ich bitte um Bestätigung. Ein Einschreiben mit Rückschein (Empfangsbestätigung) würde ich allerdings immer, bei sehr wichtigen Angelegenheiten (z. B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses), vorziehen! Liebe Grüße..
Warum mit Rückschein?
Einwurfeinschreiben ist genauso beweisbar wie mit Rückschein - die Post bestätigt lediglich die Zustellung auf Anfrage - wer das im Betrieb bekommen hat spielt dann für dich keine Rolle und beeinflusst die Kündigung auch nicht
Ja das geht auch, würde ich persönlich sogar empfehlen denn so kann man immer nachweisen das das Einschreiben bei der Fa. angekommen ist. Auch wenn keine Person sondern eine firmenadresse angegeben ist geht das weil nur empfangsberechtigte Personen unterschreiben dürfen.
ja, das geht - der, der das ES annimmt, unterschreibt. Es geht aber auch ein Einwurfeinschreiben.
Da gibt es in der Regel eine Poststelle, die die Briefe entgegen nimmt und unterschreibt. Es muß in einer Firma immer einen Bevollmächtigten gegeben.